BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 5/14 vom 28. Juli 2015 in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren -2- Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß am 28. Juli 2015 beschlossen: Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt. Gründe: 1 Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. -3- 2 In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt. Limperg Strohn Bacher Grüneberg Deichfuß Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 109/12 (V) -