Der Präsident des Bundesgerichtshofs Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Der Präsident des Bundessozialgerichts Der Präsident des Bundesfinanzhofs
Moskau, 18. Januar 2006
Die Präsidenten der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und ein Vertreter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland trafen sich auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 16.-18. Januar 2006 in Moskau mit den Präsidenten des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtes und des Obersten Wirtschaftgerichtes der Russischen Föderation.
Themen des Gedankenaustausches waren insbesondere verfassungsrechtliche Fragen des Steuerrechts und des Arbeitsrechts, das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen sowie der Rechtshilfe.
Die Gespräche fanden in einer Atmosphäre kollegialer Offenheit statt. Sie waren von der Erkenntnis geprägt, dass im Prozess der Globalisierung staatliche Grenzen ihre Funktionen der Abschottung und Trennung immer stärker verlieren.
Die Präsidentin/Präsidenten des Bundesgerichtshofes, G. Hirsch, des Bundesverwaltungsgerichts, E. Hien, des Bundesarbeitsgerichts, I. Schmidt, des Bundessozialgerichts, M. von Wulffen, und der Vizepräsident des Bundesfinanzhofes, W. Wagner, waren sich mit den Präsidenten der Obersten Gerichte der Russischen Föderation einig, dass rechtsstaatliche Garantien, insbesondere ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz und Rechtssicherheit, Voraussetzung sind für eine Fortentwicklung der guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Das Treffen ist Ausdruck des hohen Interesses, das die Russische Föderation und Deutschland der Kenntnis der beiderseitigen Rechtssysteme entgegenbringen. Der Meinungsaustausch soll auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501