Nr. 108/2016
Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Birgit Borris und den Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Carsten Paul zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Borris ist 48 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen ein. Sie war zunächst beim Amts- und Landgericht Zwickau tätig, bevor sie von September 1997 bis August 1999 an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet wurde. In dieser Zeit - am 1. Februar 1999 - wurde sie zur Staatsanwältin (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Zwickau ernannt. Am 1. Oktober 2002 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Zwickau, an das sie bereits seit September 1999 - bis Ende 2001 mit einem Teil ihrer Arbeitskraft und anschließend vollumfänglich - abgeordnet war. Am 1. Januar 2005 wurde Frau Borris zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Zwickau ernannt. Von September 1999 bis Ende 2006 war sie dort zudem mit einem Teil ihrer Arbeitskraft als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiterin für Rechtsreferendare und -referendarinnen tätig.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Paul ist 50 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer knapp einjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen trat er 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Er war dem Amtsgericht Kassel zugewiesen, wo er am 20. März 2001 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von Februar 2004 bis Januar 2007 war Herr Dr. Paul als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und hieran anschließend bis Mitte Juni 2007 an das hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo er als Referatsleiter in der Abteilung Strafrecht und Strafvollzug tätig war. Am 18. Juni 2007 erfolgte seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Marburg und am 10.August 2014 die Ernennung zum Vizepräsidenten dieses Gerichts.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Borris dem vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen VII. Zivilsenat und Herrn Dr. Paul dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere für Revisionen in Verkehrsstrafsachen sowie Entscheidungen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zuständigen 4. Strafsenat zugewiesen; Herrn Dr. Paul ist des Weiteren die Aufgabe eines Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof übertragen worden.
Karlsruhe, den 24. Juni 2016
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