Nr. 11/2006
Das Landgericht Stade hat im Juni 2005 den Angeklagten Marc H. unter anderem wegen Mordes und schweren sexuellen Missbrauchs an den beiden acht und neun Jahre alten Kindern Levke Straßheim und Felix Wille verurteilt, die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt und seine Unterbringung in der Sicherungs-verwahrung angeordnet. Marc H. hatte die beiden Kinder in einem zeitlichen Abstand von einem halben Jahr erwürgt, um die vorangegangenen, an ihnen vorge nommenen sexuellen Handlungen zu verdecken. Er hatte die Leichen so versteckt, dass sie erst nach längerer Zeit gefunden werden konnten.
Mit seiner Revision hatte der Beschwerdeführer sich insbesondere dagegen gewandt, dass das sachverständig beratene Gericht von seiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen ist.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.
Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 StR 405/05
LG Stade - Entscheidung vom 29.6.2005 – 10 Ks 121 Js 27437/04
Karlsruhe, den 23. Januar 2006
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