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- BESCHLUSS
- 17
- .
- März
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- 9
- ;
- §
- Abs.
- Abs.
- Falle
- Klage
- künftige
- Miete
- bestimmt
- Gebührenstreitwert
- §
- Abs.
- ;
- eingeklagte
- Mietrückstände
- sind
- entsprechend
- §
- Abs.
- hinzuzurechnen
- .
- Gebührenstreitwert
- Feststellungsklage
- Höhe
- Miete
- richtet
- §
- begrenzt
- Wert
- entsprechenden
- Leistungsklage
- .
- Streitwertberechnung
- Leistungsklage
- wechselseitig
- erhobenen
- Feststellungsklagen
- Rahmen
- Mietverhältnisses
- .
- Beschluß
- 17
- .
- März
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 17
- .
- März
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Fuchs
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Beklagten
- Wertfestsetzung
- Senatsbeschluß
- 21
- .
- Januar
- gibt
- anderen
- Beurteilung
- Anlaß
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- hat
- Klage
- Mieten
- Geschäftsräume
- geltend
- gemacht
- Feststellungen
- begehrt
- Zahlungsklage
- zugrundeliegende
- Mietvertrag
- Parteien
- besteht
- Beklagte
- berechtigt
- ist
- behördlichen
- Nutzungsuntersagung
- Mietzins
- kürzen
- .
- Beklagte
- hat
- Klagforderung
- Hilfsaufrechnung
- vermeintlichen
- Schadensersatzansprüchen
- erklärt
- widerklagend
- beantragt
- festzustellen
- Kläger
- Schadensersatz
- vorgenannten
- behördlichen
- Nutzungsuntersagung
- verpflichtet
- ist
- .
- Klage
- hatte
- Instanzen
- Hauptsache
- Erfolg
- .
- Widerklage
- Beklagten
- wies
- Oberlandesgericht
- .
- Revision
- hat
- Beklagte
- weiterhin
- Klagabweisung
- erstrebt
- Widerklage
- weiterverfolgt
- .
- Senat
- hat
- Revision
- Beklagten
- angenommen
- Streitwert
- Revisionsinstanz
- €
- festgesetzt
- .
- Gegenvorstellung
- möchte
- Beklagte
- Wert
- 594.632,45
- €
- festgesetzt
- wissen
- .
- II
- .
- Gegenvorstellung
- ist
- begründet
- .
- Streitwert
- Revisionsverfahrens
- bestimmt
- vorliegend
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- Abs.
- .
- 1
- .
- Frage
- stehenden
- Ansprüche
- erklärte
- Hilfsaufrechnung
- sind
- betrachtet
- folgt
- bewerten
- :
- Verurteilung
- Zahlung
- :
- DM
- Beklagte
- ist
- Zahlung
- rückständiger
- Mieten
- Höhe
- 543.375
- DM
- bereits
- bezahlter
- DM
- verurteilt
- worden
- .
- Hilfsaufrechnung
- :
- DM
- Macht
- beklagte
- Partei
- hilfsweise
- Aufrechnung
- bestrittenen
- Gegenforderung
- geltend
- so
- erhöht
- Streitwert
- Wert
- Gegenforderung
- Rechtskraft
- fähige
- Entscheidung
- ergeht
- §
- Abs.
- .
- Beklagte
- machte
- erster
- Linie
- geltend
- Mietverhältnis
- Kläger
- Mietzinsforderung
- herleitet
- bestehe
- .
- Hilfsweise
- rechnete
- Mieten
- Oktober
- Februar
- sind
- insgesamt
- DM
- behaupteten
- Schadensersatzforderung
- Millionenhöhe
- .
- Feststellungsantrag
- Bestehen
- Mietverhältnisses
- :
- DM
- Wertberechnung
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- einjährige
- Entgelt
- maßgebend
- DM
- %
- .
- Feststellung
- Recht
- "
- Kürzung
- "
- Miete
- besteht
- :
- DM
- Streitwert
- entspricht
- gemäß
- §
- Gesamtbetrag
- streitigen
- Kürzung
- Feststellungsabschlags
- Höhe
- %
- .
- Beklagte
- machte
- geltend
- Miete
- sei
- %
- gemindert
- .
- ist
- gesamte
- künftige
- Mietzins
- März
- voraussichtlichen
- Ende
- Mietverhältnisses
- Februar
- Ansatz
- bringen
- .
- zugrunde
- gelegt
- ergäbe
- Wert
- rund
- Mio.
- DM
- .
- Allerdings
- darf
- Wert
- höher
- sein
- Falle
- Klage
- künftige
- Miete
- .
- Wert
- Klage
- bestimmt
- §
- etwaiger
- Mieten
- Zeit
- Klagerhebung
- §
- Abs.
- .
- Eingeklagt
- sind
- Mieten
- Juni
- .
- Zahlungsklage
- wurde
- bereits
- Juni
- eingereicht
- .
- Somit
- ist
- Betrag
- Höhe
- DM
- %
- DM
- Ansatz
- bringen
- .
- Feststellungswiderklage
- Schadensersatz
- :
- 4.366.072,80
- DM
- Wert
- Antrags
- bestimmt
- wieder
- §
- also
- %
- voraussichtlichen
- Schadens
- Beklagte
- berühmte
- .
- machte
- Beklagte
- DM
- weitere
- DM
- geltend
- .
- Folgezeit
- voraussichtlichen
- Ende
- Mietvertrages
- Februar
- hat
- Senat
- lediglich
- Mio.
- DM
- jährlich
- also
- weitere
- DM
- Ansatz
- gebracht
- .
- somit
- ergebenden
- Zwischensumme
- Höhe
- DM
- ist
- allerdings
- Gesamtbetrag
- bislang
- noch
- entrichteten
- Mieten
- abzuziehen
- DM
- .
- Feststellungswiderklage
- geltend
- gemachte
- Schaden
- beträgt
- somit
- ca.
- DM
- .
- waren
- %
- Ansatz
- bringen
- siehe
- oben
- .
- 2
- .
- vorgenannten
- Einzelwerte
- sind
- gemäß
- §
- addieren
- §
- Abs.
- Satz
- ergibt
- :
- Verurteilung
- Mietzinszahlung
- 1
- .
- bleibt
- Hinblick
- Feststellungsantrag
- Bestehen
- Mietverhältnisses
- 1
- .
- unberücksichtigt
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- lediglich
- höhere
- Betrag
- Ansatz
- bringen
- :
- DM
- gebotenen
- wirtschaftlichen
- Betrachtungsweise
- gilt
- gleiches
- Feststellungsklage
- Recht
- Kürzung
- Miete
- bestehe
- 1
- .
- Feststellungswiderklage
- Schadensersatzpflicht
- 1
- .
- .
- Anträge
- hängen
- Frage
- behördliche
- Untersagungsverfügung
- Mietsache
- Mangel
- Sinne
- §
- §
- .
- anhaftet
- .
- verbleibt
- höheren
- Wert
- :
- 4.366.072,80
- DM
- .
- Hilfsaufrechnung
- 1
- .
- ist
- wiederum
- wirtschaftlich
- Feststellungswiderklage
- 1
- .
- enthalten
- Hilfsaufrechnung
- Mieten
- geht
- .
- Hilfsaufrechnung
- erfolgte
- Feststellungswiderklage
- zugrundeliegenden
- Schadensersatzanspruch
- .
- Berechnung
- Schadens
- sind
- gezahlten
- Mieten
- Januar
- Februar
- Höhe
- DM
- %
- DM
- Abzug
- bringen
- siehe
- oben
- .
- verbleibt
- Hilfsaufrechnung
- Betrag
- DM
- DM
- DM
- .
- Streitwert
- beträgt
- somit
- insgesamt
- DM
- ;
- sind
- €
- .
- Sprick
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