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- BESCHLUSS
- ZB
- 28
- .
- März
- Familiensache
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- März
- Richter
- Weber-Monecke
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 2
- .
- Familiensenats
- Thüringer
- Oberlandesgerichts
- 7
- November
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Behandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerde
- Oberlandesgericht
- zurückverwiesen
- .
- Verfahrenswert
- :
- €
- Gründe
- :
- 5
- November
- zugestellten
- Antrag
- hat
- Familiengericht
- 19
- .
- März
- geschlossene
- Ehe
- Antragstellerin
- Ehefrau
- Antragsgegners
- Ehemann
- insoweit
- rechtskräftig
- geschieden
- Versorgungsausgleich
- geregelt
- .
- Ehegatten
- haben
- Ehezeit
- 1
- .
- März
- 31
- .
- Oktober
- ;
- §
- Abs.
- VersAusglG
- Anwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erworben
- Familiengericht
- jeweils
- interne
- Teilung
- ausgeglichen
- hat
- .
- hat
- Ehefrau
- Anrechte
- beamtenrechtliche
- Versorgung
- Freistaat
- erworben
- Familiengericht
- Wege
- externen
- Teilung
- Begründung
- Anrechts
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Mitteldeutschland
- Anordnung
- Umrechnung
- Entgeltpunkte
- ausgeglichen
- hat
- .
- hiergegen
- Freistaat
- Ehemann
- eingelegten
- Beschwerden
- hat
- Oberlandesgericht
- Ausgleichswert
- Anrechts
- €
- monatlich
- angehoben
- jedoch
- angeordneten
- Umrechnung
- Entgeltpunkte
- Beschwerde
- verfolgt
- Entgeltpunkte
- Ost
- belassen
- .
- Hiergegen
- richtet
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- Freistaats
- .
- II
- .
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Beschlusses
- Zurückverweisung
- Sache
- Oberlandesgericht
- .
- 1
- .
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- sind
- rechtliche
- tatsächliche
- Veränderungen
- Ende
- Ehezeit
- Ehezeitanteil
- zurückwirken
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- berücksichtigen
- .
- gilt
- auch
- maßgebliche
- Versorgungsordnung
- Weise
- ändert
- Qualität
- Höhe
- Versorgungsanwartschaften
- auswirkt
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 7
- .
- Dezember
- FamRZ
- ;
- 26
- .
- Oktober
- FamRZ
- 9
- Juli
- FamRZ
- f.
- .
- Rechtsbeschwerde
- macht
- Recht
- geltend
- Vorschriften
- zweiten
- Besoldungsübergangsverordnung
- Landes
- ursprüngliche
- Versorgungsauskunft
- erteilt
- war
- Ablauf
- 31
- .
- Dezember
- Kraft
- getreten
- sind
- .
- 1
- .
- Januar
- geltenden
- Rechtslage
- sei
- Ehezeitanteil
- geänderter
- Ausgleichswert
- €
- anzunehmen
- Angleichung
- Thüringischen
- Beamtenversorgung
- Westniveau
- nunmehr
- abgeschlossen
- sei
- Entgeltpunkte
- umgerechnet
- werden
- müsse
- .
- Ferner
- macht
- Rechtsbeschwerde
- zutreffend
- geltend
- 1
- .
- Januar
- Kraft
- getretenen
- Anhebung
- Altersgrenzen
- Eintritt
- Ruhestand
- abermalige
- Neubewertung
- Ehezeitanteils
- Freistaat
- erworbenen
- Versorgung
- vorzunehmen
- weitere
- Versorgungsauskunft
- erteilen
- ist
- .
- 2
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- kann
- Bestand
- haben
- .
- noch
- einzuholenden
- Versorgungsauskunft
- kann
- Senat
- Sache
- abschließend
- entscheiden
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Klinkhammer
- Nedden-Boeger
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Mühlhausen
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- UF
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