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- BESCHLUSS
- ZB
- 16
- .
- Januar
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- VersAusglG
- §
- Abs.
- Nr.
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- Statuswechsel
- Unternehmereigenschaft
- Arbeitnehmereigenschaft
- richtet
- Einbeziehung
- betrieblichen
- Altersversorgung
- Versorgungsausgleich
- versprochene
- Versorgung
- zeitanteilig
- Tätigkeit
- Arbeitnehmer
- entfällt
- .
- Wechsel
- Arbeitnehmereigenschaft
- beginnen
- Unverfallbarkeitsfristen
- Betriebsrentengesetz
- laufen
- .
- Beschluss
- 16
- .
- Januar
- ZB
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 16
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dr.
- Guhling
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 5
- .
- Senats
- Familiensachen
- Schleswig-Holsteinischen
- Oberlandgerichts
- Schleswig
- 17
- Juli
- wird
- Kosten
- Antragstellerin
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- :
- €
- Gründe
- :
- 11
- .
- Februar
- zugestellten
- Antrag
- hat
- Familiengericht
- 6
- .
- September
- geschlossene
- Ehe
- Antragstellerin
- Ehefrau
- Antragsgegners
- Ehemann
- geschieden
- Versorgungsausgleich
- geregelt
- .
- Ehezeit
- 1
- .
- September
- 31
- .
- Januar
- ;
- Abs.
- VersAusglG
- haben
- Ehegatten
- Anrechte
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erworben
- Ehemann
- Anrechte
- Pensionskassenversicherung
- Ehefrau
- Anrechte
- privaten
- Lebensversicherung
- .
- Familiengericht
- hat
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Ehemann
- Pensionskassenversicherung
- erworbenen
- Anrechte
- jeweils
- intern
- geteilt
- Ehefrau
- privaten
- Lebensversicherung
- erworbenen
- Anrechts
- angeordnet
- Ausgleich
- Geringfügigkeit
- unterbleibe
- .
- erteilte
- E-GmbH
- Beteiligte
- Ehemann
- Versorgungszusage
- Vollendung
- 65
- .
- Altersversorgung
- Zahlung
- Jahresraten
- je
- €
- zugesagt
- wurde
- .
- E-GmbH
- steht
- frei
- Altersversorgung
- auch
- Jahresraten
- je
- €
- Einmalbetrag
- €
- teilweise
- ganz
- Form
- lebenslangen
- Rente
- Höhe
- monatlich
- €
- Anwartschaft
- Hinterbliebenenversorgung
- Höhe
- monatlich
- €
- Anwartschaft
- Hinterbliebenenversorgung
- erbringen
- .
- Ferner
- wurde
- Invalidenversorgung
- monatlich
- €
- zugesagt
- .
- Ehemann
- hält
- Geschäftsanteil
- Prozent
- E-GmbH
- war
- Zeitpunkt
- Versorgungszusage
- 1
- November
- gemeinsam
- Vater
- Bruder
- Geschäftsanteile
- Prozent
- ebenfalls
- Prozent
- halten
- gemeinsamen
- Geschäftsführung
- berufen
- .
- 4
- .
- Juni
- schied
- Vater
- Ehemanns
- Geschäftsführer
- behielt
- jedoch
- Geschäftsanteil
- .
- Familiengericht
- hat
- Anrecht
- Entscheidung
- übergangen
- .
- hat
- Ehefrau
- Beschwerde
- eingelegt
- Einbeziehung
- Anrechts
- Versorgungsausgleich
- verfolgt
- hat
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschwerde
- zurückgewiesen
- ;
- hiergegen
- richtet
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- Ehefrau
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Entscheidung
- Wesentlichen
- folgt
- begründet
- :
- Versorgungszusage
- E-GmbH
- sei
- Versorgungsausgleich
- einzubeziehen
- .
- sei
- Rente
- Raten
- zahlende
- Kapitalleistung
- gerichtet
- auch
- unabhängig
- Leistungsform
- auszugleichen
- Anrecht
- Sinne
- Betriebsrentengesetzes
- handle
- .
- Zeitpunkt
- Versorgungszusage
- sei
- Ehemann
- Arbeitnehmer
- E-GmbH
- gewesen
- habe
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Leitungsmacht
- Unternehmen
- ausgeübt
- .
- Beteiligung
- Gesellschaft
- Prozent
- Geschäftsanteil
- sei
- ganz
- unbedeutend
- zusammen
- Vater
- Bruder
- weitere
- Prozent
- Prozent
- Geschäftsanteile
- hielten
- sei
- gemeinsamen
- Geschäftsführung
- berufen
- gewesen
- .
- gemeinsam
- hätten
- insgesamt
- 90,004
- Prozent
- Geschäftsanteilen
- beherrschende
- Stellung
- verfügt
- Gesellschafterbeschlüsse
- Regelungen
- Gesellschaftsvertrages
- Mehrheit
- %
- vertretenen
- Geschäftsanteile
- gefasst
- werden
- könnten
- .
- 2
- .
- hält
- rechtlichen
- Nachprüfung
- Ergebnis
- stand
- .
- Abs.
- Nr.
- VersAusglG
- ist
- Anrecht
- auszugleichen
- Rente
- gerichtet
- ist
- ;
- Anrecht
- Sinne
- Betriebsrentengesetzes
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
- ist
- unabhängig
- Leistungsform
- auszugleichen
- .
- Zutreffend
- hat
- Oberlandesgericht
- angenommen
- E-GmbH
- bestehende
- Anrecht
- Altersversorgung
- zielt
- Rente
- Kapitalleistung
- gerichtet
- ist
- .
- ändert
- Versorgungsträger
- vorbehalten
- hat
- Leistung
- Wahl
- teilweise
- ganz
- Form
- lebenslangen
- Rente
- erbringen
- Feststellungen
- Oberlandesgerichts
- bisher
- Gebrauch
- gemacht
- hat
- .
- Ebenso
- zutreffend
- ist
- Oberlandesgericht
- ausgegangen
- Ehemann
- Zeitpunkt
- Versorgungszusage
- 1
- November
- Kreis
- Versorgungsberechtigten
- gehörte
- Betriebsrentengesetz
- fallen
- .
- Zwar
- ist
- betriebliche
- Altersversorgung
- nur
- Kreis
- Arbeitnehmer
- beschränkt
- Bestimmungen
- Betriebsrentengesetzes
- erster
- Linie
- gelten
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Vielmehr
- gelten
- Satz
- Vorschrift
- §
- §
- BetrAVG
- entsprechend
- auch
- andere
- Personen
- Versorgungsleistungen
- Tätigkeit
- Unternehmen
- zugesagt
- worden
- sind
- .
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ist
- Wortlaut
- weit
- reichende
- Bestimmung
- §
- Abs.
- Satz
- Grundcharakter
- Betriebsrentengesetzes
- hauptsächlich
- Schutz
- Arbeitnehmern
- dienenden
- Gesetzes
- einschränkend
- auszulegen
- Geltung
- genannten
- Vorschriften
- Personen
- begrenzt
- bleibt
- Lage
- Falle
- Pensionsvereinbarung
- Arbeitnehmers
- annähernd
- vergleichbar
- ist
- .
- Zwar
- fallen
- Organpersonen
- rechtsfähiger
- Gesellschaften
- weiteres
- Geltungsbereich
- Betriebsrentengesetzes
- .
- Gesetz
- ist
- aber
- anzuwenden
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- allein
- zusammen
- anderen
- Gesellschafter-Geschäftsführern
- Beteiligungsmehrheit
- halten
- Verkehrsanschauung
- eigenes
- Unternehmen
- leiten
- .
- ;
- ;
- Senatsbeschluss
- 13
- .
- Januar
- FamRZ
- Senatsurteil
- 9
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- ist
- hier
- Fall
- .
- Ehemann
- war
- ganz
- unbedeutenden
- Geschäftsanteil
- Prozent
- gemeinsam
- Vater
- Bruder
- Geschäftsführung
- berufen
- auch
- gemeinsam
- fähig
- Gesellschafterbeschlüsse
- erforderliche
- Stimmenmehrheit
- Prozent
- Geschäftsanteilen
- bilden
- allein
- Stimmenmehrheitsbeteiligung
- innehatte
- .
- hat
- Oberlandesgericht
- Ehemann
- Recht
- Mitunternehmer
- behandelt
- Schutz
- Betriebsrentengesetzes
- unterfällt
- .
- folgt
- Ergebnis
- auch
- späteren
- Entwicklung
- .
- Zwar
- ist
- Vater
- Ehemanns
- nach
- vor
- Prozent
- Geschäftsanteil
- hält
- 4
- .
- Juni
- Geschäftsführer
- ausgeschieden
- .
- hat
- Folge
- Ehemann
- seither
- anderen
- Geschäftsführer
- mehr
- Stimmenmehrheit
- Gesellschafterversammlung
- hat
- .
- Zurechnung
- Geschäftsanteilen
- geschäftsführenden
- Familienangehörigen
- gehalten
- werden
- kommt
- Betracht
- f.
- .
- Ehemann
- ist
- Ausscheiden
- Vaters
- Geschäftsführung
- mehr
- Mitunternehmer
- Beschäftigter
- gleichzeitiger
- Kapitalanlage
- einzustufen
- unterfällt
- seither
- persönlichen
- Anwendungsbereich
- Betriebsrentengesetzes
- .
- Statuswechsel
- Unternehmereigenschaft
- Arbeitnehmereigenschaft
- richtet
- Insolvenzschutz
- Betriebsrentengesetzes
- ständiger
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- versprochene
- Versorgung
- zeitanteilig
- Gesamttätigkeit
- Arbeitnehmer
- entfällt
- Urteil
- 4
- .
- Mai
- ZR
- .
- gleichem
- Maße
- zeitanteilig
- unterfällt
- Versorgungsanrecht
- auch
- Versorgungsausgleich
- .
- Allerdings
- hat
- Ehemann
- auszugleichendes
- Anrecht
- E-GmbH
- erworben
- Versorgungszusage
- Zeitpunkt
- Ehezeitendes
- noch
- unverfallbar
- war
- .
- Eintritt
- Arbeitnehmereigenschaft
- 4
- .
- Juni
- begann
- Unverfallbarkeitsfrist
- Betriebsrentengesetz
- laufen
- .
- beträgt
- Jahre
- §
- Abs.
- Satz
- war
- Ehezeitende
- 31
- .
- Januar
- noch
- abgelaufen
- .
- Auch
- war
- Unverfallbarkeit
- Versorgungszusage
- enthaltener
- Bestimmungen
- eingetreten
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Nedden-Boeger
- Guhling
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 17.07.2013
- UF
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