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- BESCHLUSS
- 27
- .
- September
- Rechtsstreit
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- 27
- .
- September
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Zwischenurteil
- 11
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 6
- .
- Oktober
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- Satz
- .
- angefochtene
- Urteil
- beruht
- jedenfalls
- Rechtsfehler
- Berufungsgerichts
- .
- Prozessstandschaft
- gilt
- hier
- gegebenen
- stillen
- Sicherungszession
- abgesehen
- Gebot
- Offenlegung
- Urteil
- 23
- .
- März
- m.w
- .
- .
- .
- Wirkungen
- gewillkürten
- Prozessstandschaft
- treten
- erst
- Augenblick
- offen
- gelegt
- wird
- offensichtlich
- ist
- Urteil
- 6
- .
- Juni
- m.w
- .
- .
- .
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ist
- anerkannt
- Voraussetzungen
- gewillkürten
- Prozessstandschaft
- spätestens
- Zeitpunkt
- letzten
- Tatsachenverhandlung
- vorgetragen
- sein
- müssen
- Urteil
- 12
- .
- Oktober
- ZR
- .
- Falle
- Unterbrechung
- Verfahrens
- kann
- gelten
- .
- Kläger
- behauptete
- Abtretung
- gewillkürte
- Prozessstandschaft
- hätten
- Unterbrechung
- Verfahrens
- §
- nur
- verhindern
- können
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- 26
- .
- Februar
- vorgetragen
- worden
- wären
- .
- geschehen
- ist
- ist
- Rechtsstreit
- Beendigung
- Insolvenzverfahrens
- Aufnahme
- Rechtsstreits
- Insolvenzverwalter
- Abs.
- InsO
- Kläger
- §
- Abs.
- InsO
- unterbrochen
- §
- .
- Berufungsurteil
- ist
- Ergebnis
- richtig
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- §
- Abs.
- .
- :
- 255.645,96
- €
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