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- BESCHLUSS
- 28
- Juli
- Patentnichtigkeitssache
- hier
- :
- Akteneinsichtsersuchen
- Rechtsanwälte
- Dr.
- GmbH
- Partner
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- Juli
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- jeweils
- Rechtsanwälten
- Einsicht
- Dr.
- Akten
- Partner
- GmbH
- wird
- ZR
- gewährt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Partner
- GmbH
- haben
- jeweils
- Erstellung
- Kopie
- Akten
- Nichtigkeitsverfahrens
- Übersendung
- gebeten
- .
- Klägerin
- hat
- Gesuchen
- widersprochen
- .
- Beklagte
- hat
- erklärt
- habe
- grundsätzlich
- Einwände
- weise
- jedoch
- Bestimmung
- Gegenstandswerts
- Sache
- Gerichts
- Parteien
- geheimhaltungsbedürftig
- sei
- Dritte
- gesondertes
- Interesse
- nachweisen
- .
- II
- .
- Anträgen
- Akteneinsicht
- ist
- stattzugeben
- .
- §
- Abs.
- PatG
- gilt
- Akteneinsicht
- Parteien
- Nichtigkeitsverfahrens
- Regelung
- §
- PatG
- entsprechend
- Recht
- Einsicht
- Akten
- Patentamts
- betrifft
- .
- .
- vgl.
- Beschluss
- 17
- .
- Oktober
- Akteneinsicht
- .
- gen
- sind
- Nichtigkeitsberufungsverfahren
- entsprechend
- anzuwenden
- vgl.
- Busse/
- Keukenschrijver
- 7
- .
- Auflage
- §
- .
- .
- ist
- Einsicht
- Akten
- Nichtigkeitsverfahrens
- grundsätzlich
- nur
- förmlichen
- Antrag
- jedoch
- zusätzlichen
- Darlegung
- berechtigten
- Interesses
- abhängig
- .
- kann
- Wortlaut
- §
- Abs.
- PatG
- Ausdruck
- kommenden
- Wertung
- nur
- dann
- erforderlich
- werden
- vonseiten
- Patentinhabers
- Hinblick
- Akteneinsicht
- gleich
- behandelnden
- Nichtigkeitsklägers
- entgegenstehendes
- schutzwürdiges
- Interesse
- dargetan
- wird
- .
- Erst
- bedürfte
- Abwägung
- beteiligten
- Interessen
- .
- Beklagte
- hinweist
- Bestimmung
- Gegenstandswerts
- Sache
- Gerichts
- Parteien
- geheimhaltungsbedürftig
- sei
- ist
- schutzwürdiges
- Interesse
- Beklagten
- zumindest
- Teile
- Akten
- Einsicht
- auszunehmen
- sind
- substantiiert
- dargetan
- .
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
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