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- Abschrift
- BESCHLUSS
- 15
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 15
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Beschwerden
- Klägers
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Grundurteil
- 1
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- April
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Begründung
- wird
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Voraussetzungen
- beizutragen
- Revision
- zuzulassen
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- .
- Gerichtskosten
- außergerichtlichen
- Kosten
- Klägers
- tragen
- Kläger
- Beklagte
- jeweils
- Hälfte
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beklagten
- trägt
- Klägerin
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beklagten
- trägt
- selbst
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- Betragsverfahren
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- Berufungsgericht
- Seite
- Berufungsurteils
- Grundurteil
- tragend
- ausführt
- Mitverschulden
- müsse
- Gesichtspunkt
- fehlerhafter
- Planungen
- Herrn
- zugerechnet
- werden
- so
- werden
- Instanzgerichte
- Rechtsauffassung
- Berücksichtigung
- Erwägungen
- Seite
- Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
- 5
- .
- überdenken
- haben
- .
- Gegenstandswert
- :
- 998.701,46
- €
- Halfmeier
- Jurgeleit
- Sacher
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Naumburg
- Entscheidung
- 24.04.2014
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