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- BESCHLUSS
- 9
- .
- März
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 9
- .
- März
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterinnen
- Prof.
- Dr.
- Weinland
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- 26
- .
- April
- verkündeten
- Urteil
- 9
- .
- Zivilsenats
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- wirft
- entscheidungserheblichen
- Fragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- .
- Entscheidung
- ist
- auch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erforderlich
- §
- Abs.
- .
- Kläger
- aufgeworfenen
- Fragen
- kommt
- Ergebnis
- .
- Abs.
- Satz
- GBBerG
- ist
- Sinn
- Zweck
- allerdings
- einschränkend
- auszulegen
- .
- Norm
- erfasst
- nur
- Anlagen
- Dienstbarkeit
- Berechtigten
- 3
- .
- Oktober
- förmlich
- faktisch
- zugewiesen
- jedenfalls
- Sache
- Scheinbestandteile
- Grundstücks
- waren
- stehen
- .
- Gesetzgeber
- hat
- lediglich
- Unsicherheit
- Rechtslage
- klarstellen
- wollen
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- spricht
- Grundstückseigentümern
- Eigentum
- anderen
- Anlagen
- entziehen
- Dienstbarkeitsberechtigten
- zuweisen
- wollte
- .
- Eigentum
- Grundstückseigentümer
- verbliebenen
- 3
- .
- Oktober
- genutzten
- Anlagen
- dürfen
- Berechtigten
- §
- GBBerG
- zugewiesenen
- Dienstbarkeiten
- weiterhin
- mitbenutzen
- .
- Trafostation
- Eigentum
- Klägers
- steht
- hat
- Landgericht
- Bemessung
- §
- Abs.
- GBBerG
- geschuldeten
- Entschädigung
- geboten
- berücksichtigt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Schmidt-Räntsch
- Göbel
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 26.04.2016
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