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- BESCHLUSS
- 20
- Juli
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 20
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägerin
- Urteil
- 10
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- April
- wird
- zugelassen
- Anspruch
- Klägerin
- Zahlung
- €
- Zinsen
- abgewiesen
- worden
- ist
- .
- weitergehende
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Erfolg
- geblieben
- ist
- .
- Insoweit
- beträgt
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- Gerichtskosten
- €
- außergerichtlichen
- Kosten
- €
- Maßgabe
- Verhältnis
- Beklagten
- nur
- Höhe
- %
- anzusetzen
- sind
- .
- Gründe
- :
- Klageantrags
- 3
- .
- Anspruchs
- Zinsen
- verspätet
- gezahlte
- Leasingraten
- hat
- Klägerin
- Zulassungsgründe
- Sinne
- Abs.
- schlüssig
- dargelegt
- §
- Abs.
- Satz
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- I-10
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