|
|
- BESCHLUSS
- 19
- .
- Dezember
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 19
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Prozessbevollmächtigten
- Klägers
- wird
- Senatsbeschluss
- 20
- .
- Oktober
- abgeändert
- Streitwert
- €
- festgesetzt
- wird
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- verlangten
- Zinsbetrag
- Höhe
- 464.323,09
- €
- handelt
- Nebenforderung
- gemäß
- §
- Abs.
- Halbs
- .
- Streitwert
- unbeachtlich
- wäre
- .
- 1
- .
- miteingeklagter
- Anspruch
- Nebenforderung
- ist
- kann
- nur
- Verhältnis
- Hauptforderung
- Betracht
- kommenden
- Anspruch
- beurteilt
- werden
- .
- Hauptforderung
- muss
- Nebenforderung
- Abhängigkeitsverhältnis
- stehen
- muss
- sachlich
- rechtlich
- abhängen
- .
- Sind
- Forderungen
- materiellem
- Recht
- auch
- Hinblick
- Entstehung
- gleichrangig
- so
- ist
- Nebenforderung
- .
- kommt
- dasjenige
- materielle
- Recht
- jeweiligen
- Streitgegenstand
- maßgeblich
- ist
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- VersR
- .
- .
- 2
- .
- Maßstäben
- kann
- hier
- verfolgte
- Zinsanspruch
- Nebenforderung
- eingestuft
- werden
- .
- Kläger
- macht
- Schaden
- geltend
- Verlust
- notariellen
- Urkunde
- 25
- .
- Oktober
- verbrieften
- Forderung
- €
- .
- Zinsen
- 1
- .
- Oktober
- zusammensetzt
- .
- Sachlage
- stehen
- Hauptforderung
- Zinsforderung
- selbständig
- Abhängigkeitsverhältnis
- nebeneinander
- .
- Zinsforderungen
- sind
- ausnahmsweise
- Nebenforderungen
- Teil
- einheitlichen
- Gesamtanspruchs
- sind
- .
- ist
- anzunehmen
- hier
- Schaden
- eingeklagt
- wird
- entgangene
- Zinsen
- mitumfasst
- vgl.
- Beschluss
- 18
- .
- März
- IX
- ZR
- .
- 2
- ;
- 30
- .
- Januar
- ZR
- .
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 22.01.2015
- OLG
- Entscheidung
|