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- BESCHLUSS
- ZR
- 6
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Stodolkowitz
- Dr.
- Dr.
- 6
- .
- April
- beschlossen
- :
- Revision
- Beklagten
- Urteil
- 1
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 18
- .
- März
- wird
- angenommen
- .
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- werden
- Beklagten
- auferlegt
- .
- Streitwert
- Revisionsinstanz
- :
- DM
- .
- Gründe
- :
- Sache
- wirft
- ungeklärte
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Rechtsmittel
- hat
- Ergebnis
- Aussicht
- Erfolg
- .
- Zutreffend
- ist
- Berufungsgericht
- insbesondere
- ausgegangen
- Kläger
- Söhnen
- Beklagten
- §
- Abs.
- Nr.
- AnfG
- .
- Anspruch
- Duldung
- Zwangsvollstreckung
- gesamte
- Grundstück
- hat
- .
- Ausführungen
- Urteil
- gelten
- gleicher
- Weise
- Miteigentümer
- Grundstück
- insgesamt
- veräußern
- Weise
- Miteigentumsanteil
- schuldenden
- Miteigentümers
- untergeht
- .
- AnfG
- 8
- .
- Aufl
- .
- Anm
- .
- .
- Auch
- übrigen
- läßt
- Berufungsurteil
- Rechtsfehler
- erkennen
- .
- Paulusch
- Kreft
- Zugehör
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