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- BESCHLUSS
- ZB
- 12
- .
- Januar
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 12
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 6
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 10
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- weiteren
- Beteiligten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- 829,44
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- InsO
- Art
- .
- EGInsO
- statthaft
- .
- ist
- jedoch
- gemäß
- §
- Abs.
- unzulässig
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- noch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- erfordert
- .
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- Bemessung
- vorzunehmender
- Abschläge
- grundsätzlich
- Aufgabe
- Tatrichters
- .
- ist
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- nur
- prüfen
- Gefahr
- Verschiebung
- Maßstäben
- bringt
- Beschluss
- 13
- November
- IX
- ZB
- .
- ;
- 25
- .
- Juni
- .
- .
- Gefahr
- besteht
- hier
- .
- Übereinstimmung
- Rechtsprechung
- Senats
- haben
- Vorinstanzen
- konkreten
- Fall
- erforderlichen
- Aufwand
- allgemeinen
- Kriterien
- bewertet
- .
- Rechtsbeschwerde
- aufgeworfene
- Frage
- Normalverfahren
- unterdurchschnittliche
- Anforderungen
- Insolvenzverwalter
- auch
- dann
- Abschlag
- §
- Abs.
- InsVV
- rechtfertigen
- führt
- Insolvenzverwalter
- tatsächlich
- entstandenen
- Kosten
- Vergütung
- mehr
- gedeckt
- werden
- ist
- geklärt
- .
- Maßgebend
- Frage
- Abschlag
- vorzunehmen
- ist
- ist
- Umstand
- Verwalter
- schwächer
- entsprechenden
- Insolvenzverfahren
- allgemein
- üblich
- Anspruch
- genommen
- worden
- ist
- Beschluss
- 11
- .
- Mai
- IX
- ZB
- .
- .
- gilt
- auch
- dann
- Einzelfall
- auskömmlichen
- Vergütung
- führt
- .
- ist
- System
- insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- immanent
- .
- Andernfalls
- müssten
- umgekehrt
- höheren
- Berechnungsgrundlagen
- Obergrenzen
- Verhältnis
- tatsächlich
- entstandenen
- Kosten
- eingeführt
- werden
- .
- Vergleichsrechnung
- Anzahl
- aufgewandten
- Stunden
- Verwalters
- Mitarbeiter
- hat
- jedoch
- stattzufinden
- Beschluss
- 1
- .
- März
- IX
- ZB
- .
- .
- Weise
- Einzelfall
- auskömmliche
- Vergütung
- ergeben
- kann
- ist
- Insolvenzverwalter
- Hinblick
- Grundsatz
- Querfinanzierung
- hinzunehmen
- Beschluss
- 15
- .
- Januar
- ZB
- ;
- 13
- .
- März
- IX
- .
- 12
- ;
- 25
- .
- Juni
- IX
- ZB
- .
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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