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- BESCHLUSS
- ZB
- 23
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsVV
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- Änderungen
- §
- Abs.
- InsVV
- Verordnung
- 21
- .
- Dezember
- .
- S.
- sind
- rückwirkend
- Inkrafttreten
- noch
- rechtskräftig
- abgeschlossenen
- Festsetzungsverfahren
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- anzuwenden
- .
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 23
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 23
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 10
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- Beschwerde
- Schuldners
- wird
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 28
- Juli
- abgeändert
- .
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- erstattenden
- Auslagen
- Umsatzsteuern
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- weitere
- Beteiligte
- hat
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- tragen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- 14
- .
- April
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- bestellte
- weitere
- Beteiligte
- Amt
- 27
- .
- Mai
- geendet
- hat
- beantragt
- Festsetzung
- Vergütung
- Maßgabe
- Berechnungsgrundlage
- 65.322,60
- €
- Rückkaufswerten
- Lebensversicherungen
- zusammensetzt
- .
- Lebensversicherungen
- hatte
- Schuldner
- bereits
- Ende
- Kreditsicherheiten
- Sparkasse
- abgetreten
- .
- weitere
- Beteiligte
- stellte
- insoweit
- Rückkaufswerte
- brachte
- vorläufige
- Zahlungsverbote
- .
- Amtsgericht
- hat
- Festsetzungsantrag
- entsprochen
- weiteren
- Beteiligten
- Auslagenersatz
- Umsatzsteuererstattung
- Vergütung
- €
- zugebilligt
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldners
- hat
- Landgericht
- Vergütung
- Viertel
- Mindestvergütung
- Erstattung
- pauschalierter
- Auslagen
- Umsatzsteuern
- insgesamt
- €
- herabgesetzt
- .
- Hiergegen
- wendet
- weitere
- Beteiligte
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- statthafte
- §
- Abs.
- Nr.
- 7
- Abs.
- InsO
- auch
- sonst
- zulässige
- §
- Abs.
- §
- Rechtsbeschwerde
- ist
- teilweise
- begründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdeentscheidung
- steht
- Einklang
- Grundsätzen
- Bundesgerichtshofs
- Beschluss
- 13
- Juli
- .
- .
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- gebührt
- gemäß
- §
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- ungekürzte
- Mindestvergütung
- .
- Anzuwenden
- ist
- §
- Abs.
- InsVV
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- Übergangsvorschrift
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- fortgebildet
- hat
- vgl.
- .
- 6
- .
- April
- Fassung
- Verordnung
- 4
- .
- Oktober
- anmeldenden
- Zahl
- Eröffnungsverfahren
- beteiligten
- Gläubiger
- abzustellen
- ist
- aaO
- .
- hat
- weitere
- Beteiligte
- Anspruch
- Mindestvergütung
- €
- Auslagenpauschale
- gemäß
- §
- Abs.
- InsVV
- €
- Beträge
- entfallenden
- Umsatzsteuern
- €
- insgesamt
- €
- .
- 2
- .
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Erfolg
- Einbeziehung
- abgetretenen
- Lebensversicherungen
- Schuldners
- Berechnungsgrundlage
- Vergütung
- erstrebt
- .
- tatsächliche
- rechtliche
- Umstände
- insoweit
- §
- §
- Abs.
- Nr.
- Satz
- InsVV
- vergütungserheblicher
- Überschuss
- ergeben
- könnte
- sind
- dargelegt
- worden
- .
- Insoweit
- bewendet
- Beschwerdefall
- Grundsätzen
- Senatsbeschlüsse
- 14
- .
- Dezember
- 13
- Juli
- .
- sind
- unbeschadet
- §
- Abs.
- InsVV
- getroffenen
- Übergangsregelung
- jedenfalls
- Vergütungen
- vorläufigen
- Insolvenzverwaltungen
- 29
- .
- Dezember
- begonnen
- geendet
- haben
- weiterhin
- anzuwenden
- .
- §
- Abs.
- InsVV
- ist
- bestimmt
- Vergütungen
- vorläufigen
- Insolvenzverwaltungen
- Inkrafttreten
- Zweiten
- Verordnung
- Änderung
- Insolvenzrechtlichen
- Vergütungsverordnung
- 29
- .
- Dezember
- bereits
- rechtskräftig
- abgerechnet
- sind
- bisher
- geltenden
- Vorschriften
- anzuwenden
- sind
- .
- Bundesjustizministerium
- verfasste
- Begründung
- Art
- .
- Verordnungsentwurfs
- erklärt
- allgemein
- neue
- Recht
- finde
- Verfahren
- Anwendung
- Abrechnung
- noch
- rechtskräftig
- abgeschlossen
- sei
- .
- Umkehrschluss
- beruhende
- Ausdeutung
- widerspricht
- jedoch
- allgemeinen
- intertemporalen
- Rechtsanwendungsgrundsätzen
- .
- Vergütungsanspruch
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- entsteht
- Rechtsgrunde
- Berufung
- Amt
- ;
- sein
- Wert
- wird
- Arbeitsleistung
- aufgefüllt
- vgl.
- ;
- .
- 5
- .
- Dezember
- ZR
- .
- 2
- .
- ;
- .
- 26
- .
- April
- IX
- ZB
- .
- 11
- ;
- Raebel
- Festschrift
- S.
- .
- Sichtweise
- liegt
- auch
- Übergangsvorschrift
- §
- Abs.
- InsVV
- zugrunde
- .
- Übrigen
- versteht
- selbst
- Rechtsänderung
- rechtskräftig
- abgeschlossene
- Verfahren
- Allgemeinen
- Einfluss
- mehr
- haben
- kann
- .
- richtigem
- Verständnis
- Entwurfsbegründung
- Art
- .
- Verordnungsentwurfs
- bezieht
- äußeren
- inneren
- Zusammenhang
- nur
- unmittelbar
- zuvor
- Ende
- Begründung
- Art
- .
- abgehandelten
- neuen
- §
- Abs.
- InsVV
- Nachbewertung
- Tätigkeit
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- erstreckte
- .
- Nur
- Vorschrift
- Satz
- zeitlich
- beschränkt
- Wiederaufnahme
- bereits
- rechtskräftig
- abgeschlossenen
- Vergütungsfestsetzungsverfahrens
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- gestattet
- ergibt
- Übergangsvorschrift
- §
- Abs.
- InsVV
- Sinn
- .
- soll
- verhindern
- §
- Abs.
- InsVV
- auch
- Vergütungen
- noch
- nachträglich
- abgeändert
- werden
- bereits
- Inkrafttreten
- Neuregelung
- rechtskräftig
- festgesetzt
- worden
- waren
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- damals
- Verordnung
- Vorbehalt
- Wertnachprüfung
- entnehmen
- konnte
- .
- Abs.
- InsVV
- trägt
- so
- gesehen
- Umkehrschluss
- auch
- Änderungen
- §
- Abs.
- InsVV
- Verordnung
- 21
- .
- Dezember
- rückwirkend
- noch
- rechtskräftig
- abgeschlossenen
- Festsetzungsverfahren
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- erstreckt
- werden
- sollten
- .
- Änderung
- rechtlichen
- Vergütungsgrundlagen
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- Antritt
- Amtes
- würde
- echter
- Rückwirkung
- bereits
- erarbeitete
- Vergütung
- schmälern
- ebenso
- rückwirkend
- Vergütungslast
- Schuldner
- Gläubiger
- erhöhen
- Beschwer
- Rechtsmittelfrist
- Anordnung
- Sicherungsmaßnahme
- noch
- abgewehrt
- werden
- könnte
- .
- Derartige
- Grundrechtseingriffe
- nur
- Wege
- rechtsfortbildenden
- Lückenschlusses
- eindeutige
- Normsetzung
- genügenden
- Anlass
- würden
- verfassungskonformen
- Normverständnis
- widersprechen
- .
- Rückwirkung
- kann
- hier
- auch
- Gedanken
- authentischen
- Interpretation
- erschlossen
- werden
- .
- authentische
- Interpretation
- hat
- Verordnungsgeber
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- Fassung
- 21
- .
- Dezember
- .
- S.
- ausgesprochen
- Raebel
- aaO
- S.
- ;
- Vorschriften
- enthalten
- neuen
- rechtspolitischen
- Bundesgerichtshof
- Beschlüssen
- 14
- .
- Dezember
- aaO
- 13
- Juli
- aaO
- aufgegebene
- Normauslegung
- vollen
- Umfanges
- wieder
- herstellt
- .
- Zwar
- behauptet
- auch
- Allgemeine
- Teil
- Begründung
- Bundesjustizministeriums
- Entwurf
- Verordnung
- 21
- .
- Dezember
- weiteren
- Bestimmungen
- werde
- ausdrückliche
- Klarstellung
- "
- bisherigen
- §
- InsVV
- angestrebt
- .
- Tatsächlich
- überschreitet
- Neuregelung
- jedoch
- Rahmen
- .
- Abs.
- Satz
- InsVV
- weicht
- älteren
- Normauslegung
- jedenfalls
- insoweit
- schon
- nennenswerte
- Befassung
- Gegenständen
- Verfahrenseröffnung
- Absonderungsrechte
- bestehen
- Wert
- Vermögen
- Satz
- zuführt
- so
- aber
- früher
- Einzelbegründung
- Art
- .
- Nr.
- Verordnungsentwurfs
- .
- Auch
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- enthält
- Einbeziehung
- ausgeschiedener
- Gegenstände
- verwaltete
- Schuldnervermögen
- Hinblick
- §
- §
- Abs.
- Nr.
- Buchstabe
- InsVV
- Neuerung
- Auslegungsspielraum
- Altrechts
- verlässt
- .
- Übergangsvorschrift
- hätte
- Regelungsziel
- authentischen
- Interpretation
- anders
- gefasst
- sein
- müssen
- vgl.
- etwa
- Art
- .
- §
- Abs.
- Gesetzes
- Änderung
- sachenrechtlicher
- grundbuchrechtlicher
- anderer
- Vorschriften
- 22
- .
- Juni
- .
- S.
- .
- .
- Schuldner
- hat
- Ziel
- Erstbeschwerde
- erreicht
- .
- Kosten
- Rechtsmittels
- sind
- aufzuerlegen
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- anwaltlich
- entgegengetreten
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 28.07.2004
- LG
- Entscheidung
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