|
|
- BESCHLUSS
- 19
- .
- Oktober
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- 19
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 13
- .
- März
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Wert
- Verfahrens
- Rechtsbeschwerde
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Klägerin
- ist
- Verwalterin
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- fortan
- :
- Schuldner
- .
- Schuldner
- ist
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- verstorben
- .
- Verfahren
- wird
- seither
- Nachlassinsolvenzverfahren
- weiter
- geführt
- .
- beklagte
- Anwalt
- hat
- Anderkonto
- Schuldner
- verwaltet
- Angaben
- Unterhalt
- laufenden
- Kosten
- Schuldners
- sicherstellen
- sollte
- .
- Rahmen
- Eröffnungsverfahrens
- gab
- Insolvenzgericht
- Konto
- weise
- Guthaben
- €
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- zahlte
- €
- Klägerin
- .
- Klägerin
- verlangt
- Auskunft
- Treuhandvermögen
- nebst
- Nachweisen
- .
- Landgericht
- hat
- Beklagten
- antragsgemäß
- verurteilt
- .
- Berufung
- Beklagten
- ist
- unzulässig
- verworfen
- worden
- Mindestbeschwer
- €
- erreicht
- sei
- .
- Rechtsbeschwerde
- will
- Beklagte
- Aufhebung
- Berufung
- verwerfenden
- Beschlusses
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- erreichen
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- statthaft
- .
- ist
- jedoch
- unzulässig
- .
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Fall
- Verurteilung
- Auskunft
- richtet
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- Interesse
- Rechtsmittelführers
- Auskunft
- erteilen
- müssen
- .
- Wesentlichen
- kommt
- Aufwand
- Zeit
- Kosten
- Erteilung
- Auskunft
- erfordert
- Beklagte
- schutzwürdiges
- Interesse
- hat
- bestimmte
- Tatsachen
- Gegner
- geheim
- halten
- Beschluss
- 28
- .
- Januar
- ZB
- .
- 5
- ;
- 8
- .
- März
- .
- .
- hat
- Berufungsgericht
- verkannt
- .
- 2
- .
- Anspruch
- Beklagten
- rechtliches
- Gehör
- Gericht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- wurde
- verletzt
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verpflichtet
- Gericht
- Ausführungen
- Parteien
- Kenntnis
- nehmen
- Erwägung
- ziehen
- .
- Gericht
- ist
- jedoch
- verpflichtet
- Entscheidungsgründen
- Vorbringen
- ausdrücklich
- befassen
- .
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- feststellen
- müssen
- besondere
- Umstände
- deutlich
- gemacht
- werden
- zweifelsfrei
- schließen
- lassen
- tatsächliches
- Vorbringen
- Partei
- überhaupt
- Kenntnis
- genommen
- Entscheidung
- erwogen
- wurde
- 27
- .
- März
- ;
- 15
- .
- Oktober
- ZR
- .
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- folgt
- Pflicht
- Gerichts
- Partei
- vertretenen
- Rechtsansicht
- folgen
- Beschluss
- 19
- .
- Mai
- IX
- ZB
- Rn
- .
- 13
- ;
- 15
- .
- Oktober
- aaO
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Schriftsatz
- 3
- .
- März
- Kenntnis
- genommen
- .
- ergibt
- hinreichend
- deutlich
- Gründen
- angefochtenen
- Beschlusses
- .
- Anhaltspunkte
- enthaltene
- Tatsachenvortrag
- Entscheidung
- berücksichtigt
- worden
- wäre
- gibt
- .
- Ansatz
- 0,5-Geschäftsgebühr
- ist
- auch
- Hinblick
- übergangen
- gerügten
- Vortrag
- Beklagten
- sehr
- gut
- nachvollziehbar
- .
- Voraussetzungen
- Unpfändbarkeit
- §
- InsO
- lagen
- ersichtlich
- .
- 3
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 13.03.2017
|