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- BESCHLUSS
- 11
- Juli
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- IV
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- 11
- Juli
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägerin
- Beschluss
- Senats
- 17
- .
- Mai
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- ist
- gemäß
- §
- 321a
- Abs.
- Satz
- Notfrist
- Wochen
- Kenntnis
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- erheben
- .
- Nichtzulassung
- sbeschwerdeverfahren
- §
- Abs.
- Satz
- führen
- ist
- bleibt
- Vollmacht
- früheren
- Prozessbevollmächtigten
- gemäß
- §
- Abs.
- Außenverhältnis
- bestehen
- Bestellung
- anderen
- Rechtsanwalts
- wirksam
- angezeigt
- wird
- vgl.
- eschluss
- 18
- Juli
- -RR
- .
- 7
- ;
- Urteil
- 25
- .
- April
- .
- 11
- ;
- Zöller/
- Vollkommer
- 31
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- .
- Hier
- war
- Senatsbeschluss
- 17
- .
- Mai
- bisherigen
- Prozessbevollmächtigten
- Klägerin
- Bundesgerichtshof
- zuzustellen
- .
- Zustellung
- erfolgte
- 26
- .
- Mai
- .
- Zweiwochenfrist
- war
- mithin
- Zeitpunkt
- gung
- Anhörungsrüge
- 16
- .
- Juni
- bereits
- abgelaufen
- .
- zusätzliche
- Zustellung
- auch
- zweitinstanzliche
- Bevollmächtigte
- Klägerin
- kommt
- Fristablauf
- .
- Übrigen
- ist
- Anhörungsrüge
- auch
- unbegründet
- .
- übergangen
- gerügte
- Vorbringen
- ist
- Senat
- berücksichtigt
- durchgreifend
- erachtet
- worden
- .
- Neues
- Tatsachenvorbringen
- ist
- Rahmen
- Gehörsrüge
- §
- 321a
- ohnehin
- berücksichtigen
- .
- Felsch
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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