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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 15
- .
- Oktober
- Urkundsbeamter
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- GmbHG
- Abs.
- Nr.
- 55
- ;
- §
- Abreden
- Einlage
- erbringendes
- Aufgeld
- sind
- GmbH
- statutarischer
- Form
- gemäß
- §
- Abs.
- GmbHG
- formwirksamen
- Kapitalerhöhungsbeschlusses
- auch
- statutarische
- Grundlage
- rein
- schuldrechtlich
- wirkende
- Vereinbarung
- zulässig
- .
- satzungsändernden
- Kapitalerhöhungsbeschluss
- Übernahmeerklärung
- aufgenommenes
- statutarisches
- Agio
- wird
- korporative
- Nebenleistungspflicht
- Eintragung
- Kapitalerhöhung
- Handelsregister
- verbindlich
- .
- kann
- Übernahmeerklärung
- auch
- Bezug
- Agio
- Inferenten
- mehr
- Willensmängeln
- gemäß
- §
- §
- angefochten
- werden
- .
- §
- Nr.
- GmbHG
- inhaltsgleicher
- Satzungsregelung
- beruhende
- Beschlusskompetenz
- Gesellschafter
- Einforderung
- Geldeinlage
- selbst
- auch
- statutarischer
- Festlegung
- leistenden
- entfällt
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- GmbH.
- Fall
- ist
- Insolvenzverwalter
- befugt
- auch
- noch
- fällig
- gestellte
- Rest-)Agioforderung
- unmittelbar
- Masse
- einzufordern
- .
- Urteil
- 15
- .
- Oktober
- ZR
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 15
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Rechtsmittel
- Klägers
- werden
- Urteil
- 18
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 17
- .
- August
- aufgehoben
- Urteil
- 22
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 28
- Juli
- abgeändert
- .
- Beklagte
- wird
- verurteilt
- Kläger
- €
- %
- Zinsen
- 1
- .
- Januar
- zahlen
- .
- Beklagte
- trägt
- Kosten
- Rechtsstreits
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- ist
- Insolvenzverwalter
- 1
- .
- August
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Verlagsgesellschaft
- mbH
- nachfolgend
- :
- Schuldnerin
- .
- Beklagte
- war
- leitender
- Angestellter
- Herstellungsleiter
- Schuldnerin
- tätig
- ;
- Gesellschafter
- waren
- Dezember
- Eheleute
- B.V.
- nachfolgend
- B.
- B.
- B.V.
- .
- beschlossen
- Teil
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- Dezember
- Kapitalerhöhung
- DM
- DM
- .
- Inferenten
- hatten
- übernehmenden
- Stammeinlagen
- Aufgeld
- DM
- DM
- Nennbetrag
- jedoch
- jeweiligen
- Nennwerts
- Geschäftsanteils
- zahlen
- .
- Übernahme
- wurden
- folgenden
- Stammeinlagen
- zugelassen
- :
- B.
- B.V.
- DM
- DM
- .
- .
- DM
- Beklagte
- 7.000,00
- DM
- .
- B.V.
- Gesamtbetrag
- Einlage
- Aufgeld
- 388.000,00
- DM
- sofort
- voller
- Höhe
- leisten
- hatte
- mussten
- neuen
- Gesellschafter
- jeweils
- Angestellte
- Schuldnerin
- vollen
- Nennbetrag
- Anteils
- nur
- Teilbetrag
- circa
- %
- jeweiligen
- Aufgeldes
- sofort
- zahlen
- .
- Dementsprechend
- hatte
- Beklagte
- leistenden
- Gesamtbetrag
- 140.000,00
- DM
- Nennbetrag
- Anteils
- 7.000,00
- DM
- Teil
- Aufgeldes
- DM
- sofort
- zahlen
- .
- restlichen
- Aufgeldes
- war
- neuen
- Gesellschafter
- jeweils
- Folgendes
- bestimmt
- :
- "
- restliche
- Aufgeld
- zahlende
- Betrag
- DM
- ist
- zahlen
- Geschäftsführung
- "
- Verlagsgesellschaft
- mbH
- "
- entsprechenden
- Gesellschafterbeschluss
- GmbH
- Zahlung
- Betrages
- anfordert
- sei
- Betrag
- voller
- Höhe
- sei
- dass
- Höhe
- Teilbeträgen
- eingefordert
- wird
- .
- jeweils
- offene
- Betrag
- ist
- 1
- .
- Januar
- Tage
- Zahlung
- %
- jährlich
- verzinsen
- ;
- Zinsen
- sind
- jeweils
- Ende
- Jahres
- zahlen
- spätestens
- aber
- Zeitpunkt
- Fälligkeit
- Gesellschaft
- jeweils
- eingeforderten
- Betrages
- .
- "
- Sodann
- schloss
- Gesellschaft
- Teil
- Urkunde
- Übernahme
- neuen
- Stammeinlagen
- zugelassenen
- Gesellschaftern
- entsprechende
- Übernahmeverträge
- ;
- Beklagten
- heißt
- :
- "
- Gesellschaft
- lässt
- 4
- .
- Herrn
- S.
- Übernahme
- neuen
- Stammeinlage
- 7.000,--
- DM
- ;
- Herr
- S.
- übernimmt
- Stammeinlage
- verpflichtet
- Zahlung
- Beträge
- Bestimmungen
- A
- Urkunde
- entrichten
- sind
- .
- "
- Beklagte
- leistete
- vertragsgemäß
- fälligen
- Betrag
- DM
- .
- Kapitalerhöhung
- wurde
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- Dezember
- vereinbarten
- Änderungen
- Gesellschaftsvertrages
- 8
- .
- Februar
- Handelsregister
- eingetragen
- .
- Kläger
- nimmt
- Beklagten
- vergeblichen
- Zahlungsaufforderung
- 10
- .
- Dezember
- Klage
- Leistung
- restlichen
- Aufgeldes
- Höhe
- €
- 105.000,00
- DM
- Anspruch
- .
- Besprechungen
- notariellen
- Vereinbarung
- beteiligten
- Personen
- sollten
- unstreitig
- Inferenten
- anlässlich
- Kapitalerhöhung
- jeweils
- geschuldeten
- Gesamtbeträge
- Wert
- übernommenen
- Geschäftsanteile
- entsprechen
- ;
- Seiten
- Geschäftsführers
- war
- Börsengang
- Schuldnerin
- Jahr
- Aussicht
- gestellt
- worden
- .
- Beklagte
- hat
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Gesellschaftsverhältnis
- gekündigt
- Anfechtung
- Anteilsübernahme
- Behauptung
- erklärt
- Geschäftsanteile
- hätten
- schon
- Zeitpunkt
- Vertragsabschlusses
- weitaus
- geringeren
- dort
- zugrunde
- gelegten
- Wert
- gehabt
- ;
- auch
- seien
- Vereinbarung
- zugrunde
- gelegten
- Jahresabschlüsse
- unrichtig
- gewesen
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- Oberlandesgericht
- hat
- Berufung
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Klagebegehren
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägers
- ist
- begründet
- führt
- Aufhebung
- Abänderung
- vorinstanzlichen
- Entscheidungen
- antragsgemäßen
- Verurteilung
- Beklagten
- .
- Kläger
- hat
- Beklagten
- Zuge
- Kapitalerhöhung
- 15
- .
- Dezember
- vereinbarten
- Übernahmevertrag
- fälligen
- Anspruch
- Zahlung
- restlichen
- Aufgeldes
- Höhe
- €
- nebst
- Zinsen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- gegenteiligen
- Auffassung
- ausgeführt
- :
- Anspruch
- Leistung
- restlichen
- Aufgeldes
- sei
- fällig
- notariellen
- Vereinbarung
- Einforderung
- notwendige
- Gesellschafterbeschluss
- vorliege
- Kläger
- Insolvenzverwalter
- auch
- ersetzt
- werden
- könne
- .
- vertraglich
- vorgesehenen
- Beschlusserfordernis
- §
- Abs.
- GmbHG
- könne
- Insolvenzverfahrens
- nur
- bezüglich
- hier
- allerdings
- bereits
- erfüllten
- Stammeinlageforderungen
- selbst
- jedoch
- lediglich
- schuldrechtliche
- statutarische
- Nebenleistung
- §
- Abs.
- GmbHG
- vereinbarten
- Agio
- abgesehen
- werden
- .
- Weigerung
- betroffenen
- Gesellschafter
- Herbeiführung
- entsprechenden
- Beschlusses
- sei
- auch
- treuwidrig
- erworbene
- Geschäftsanteil
- übereinstimmenden
- Annahme
- Gesellschafter
- bereits
- Abschluss
- Übernahmevertrages
- tatsächlich
- werthaltig
- gewesen
- sei
- .
- II
- .
- Beurteilung
- hält
- revisionsrechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- Kläger
- hat
- Beklagten
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- Dezember
- getroffenen
- Aufgeldvereinbarung
- Nebenleistungsabrede
- Sinne
- §
- Abs.
- GmbHG
- Aufnahme
- satzungsändernden
- Kapitalerhöhungsbeschluss
- Übernahmeerklärung
- Eintragung
- Handelsregister
- statutarisch
- verbindlich
- geworden
- ist
- Anspruch
- Zahlung
- restlichen
- Aufgeldes
- €
- Anforderung
- Klägers
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- auch
- vorherigen
- fällig
- geworden
- ist
- .
- 1
- .
- Aufgeld
- Beklagte
- hier
- Erwerber
- GmbHAnteilen
- Nennwert
- Schuldnerin
- erbringen
- hatte
- war
- zwar
- Berufungsgericht
- Ansatz
- zutreffend
- ausgeht
- anders
- Aktienrecht
- vgl.
- dort
- §
- Abs.
- AktG
- Teil
- gläubigerschützenden
- Einlagenaufbringungspflicht
- vgl.
- eingehend
- :
- Priester
- .
- .
- Gleichwohl
- sind
- derartige
- Abreden
- Nebenleistung
- erbringendes
- Agio
- statutarischer
- Form
- gemäß
- §
- Abs.
- GmbHG
- formwirksamen
- Kapitalerhöhungsbeschlusses
- auch
- statutarische
- Grundlage
- rein
- schuldrechtlich
- wirkende
- Vereinbarung
- zulässig
- vgl.
- ;
- .
- ;
- dann
- auch
- rechtlich
- verbindlich
- .
- derartige
- noch
- ausstehende
- Restaufgeldverbindlichkeit
- kann
- Gestaltungsformen
- Insolvenz
- Gesellschaft
- Insolvenzmasse
- GmbH
- Sinne
- §
- InsO
- zählendes
- Vermögen
- hier
- Befriedigung
- Gläubiger
- benötigt
- wird
- Insolvenzverwalter
- eingefordert
- werden
- .
- Ansicht
- Vorinstanzen
- hat
- hier
- Beklagte
- auch
- Übernahme
- neuen
- Stammeinlagen
- zugelassenen
- Mitgesellschafter
- anlässlich
- Kapitalerhöhung
- 15
- .
- Dezember
- statutarisch
- bindend
- Schuldnerin
- Leistung
- Aufgeldes
- verpflichtet
- .
- gegenteilige
- Annahme
- Vorinstanzen
- Agioabrede
- sei
- Beteiligten
- "
- Satzung
- Insolvenzschuldnerin
- verankert
- "
- worden
- ist
- offensichtlich
- rechtsirrig
- .
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- Dezember
- wurde
- Beklagten
- anderen
- Inferenten
- Einlage
- erbringende
- Aufgeld
- sog.
- korporatives
- Agio
- satzungsändernden
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- GmbHG
- Kapitalerhöhungsbeschluss
- auch
- Übernahmeerklärung
- aufgenommen
- vgl.
- §
- §
- ;
- Grundlage
- notariellen
- Urkunde
- auch
- weitergehende
- Satzungsänderungen
- enthielt
- wurde
- Kapitalerhöhung
- Februar
- Handelsregister
- eingetragen
- auch
- Bezug
- korporativen
- Nebenleistungspflichten
- verbindlich
- vgl.
- Priester
- aaO
- S.
- ;
- .
- GmbHG
- 9
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 83
- ;
- Zöllner
- 18
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 13
- .
- Anmeldung
- Kapitalerhöhung
- beizufügende
- vollständige
- Neufassung
- Satzungswortlauts
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- geht
- war
- eigentlichen
- Kapitalerhöhungsbeschluss
- zusätzlicher
- Beschluss
- redaktionelle
- Anpassung
- Gesellschaftsvertrages
- beschlossene
- Erhöhung
- erforderlich
- vgl.
- Priester
- aaO
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- ;
- etwaige
- Mängel
- Bezug
- Anmeldung
- beizufügenden
- Urkunden
- §
- Abs.
- Satz
- GmbHG
- hätten
- Wirksamkeit
- Eintragung
- Einfluss
- Zöllner
- aaO
- §
- Rdn
- .
- 43
- ;
- §
- Rdn
- .
- .
- 2
- .
- statutarisch
- verbindliche
- Resteinlageschuld
- Beklagten
- Schuldnerin
- wurde
- Ansicht
- vorinstanzlichen
- Gerichte
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Anforderung
- Kläger
- Insolvenzverwalter
- fällig
- zuvor
- noch
- chenden
- Gesellschafterbeschlusses
- notariellen
- Vereinbarung
- 15
- .
- Dezember
- vorgesehen
- bedurft
- hätte
- .
- Allerdings
- entscheidet
- Gesellschafterversammlung
- auch
- dahingehende
- vertragliche
- Vereinbarung
- grundsätzlich
- §
- Nr.
- GmbHG
- Einforderung
- Geldeinlagen
- ;
- zutreffender
- Ansicht
- gilt
- nur
- Stammeinlage
- selbst
- auch
- leistendes
- Aufgeld
- 9
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Hüffer
- .
- GmbHG
- §
- Rdn
- .
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- entfällt
- jedoch
- Insolvenzverwalter
- Einforderung
- ausstehender
- Einlageforderungen
- Notwendigkeit
- Einholung
- Gesellschafterbeschlusses
- §
- Nr.
- f.
- ;
- aaO
- Rdn
- .
- ;
- Hüffer
- aaO
- §
- Rdn
- .
- 30
- ;
- 8
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Verfahrenseröffnung
- geht
- Recht
- Insolvenzmasse
- GmbH
- Sinne
- §
- InsO
- zählende
- Forderung
- geltend
- machen
- Insolvenzverwalter
- ;
- Wegfall
- bisherigen
- Rechtszuständigkeit
- entfällt
- auch
- Kompetenz
- Gesellschafterversammlung
- .
- Liquidität
- Gläubigerbefriedigung
- Rahmen
- Insolvenzverfahrens
- Verfügung
- stehen
- muss
- ist
- Zufluss
- Eigenkapitals
- Gegenstand
- unternehmerischen
- Ermessens
- .
- Dementsprechend
- ist
- Insolvenzverwalter
- gesetzliche
- satzungsrechtliche
- Einschränkungen
- Art
- Zeitpunkt
- Geltendmachung
- Ansprüche
- betreffen
- Durchsetzung
- erschweren
- gebunden
- .
- Grundsätze
- sind
- Stadium
- eröffneten
- Agio
- vorliegenden
- Ausgestaltung
- statutarische
- Nebenleistungspflicht
- auch
- dann
- übertragbar
- Oberlandesgericht
- gemeint
- -9-
- hat
- Agio
- zumindest
- Grundsatz
- erster
- Linie
- alleinigen
- Gläubigerschutz
- dient
- Interesse
- Gesellschaft
- liegt
- .
- verliert
- primäre
- Funktion
- freie
- Kapitalrücklage
- einstellbares
- gebundenes
- Eigenkapital
- jedenfalls
- dann
- Gesellschaft
- hier
- Insolvenz
- geraten
- ist
- .
- Dementsprechend
- entfällt
- Situation
- auch
- Agio
- Notwendigkeit
- Einforderungsbeschlusses
- Gesellschafterversammlung
- §
- Nr.
- GmbHG
- hier
- entsprechenden
- statutarischen
- Vereinbarung
- .
- war
- zunächst
- vertraglich
- gestundete
- Restagioforderung
- Gesellschaft
- Kläger
- Insolvenzverwalter
- ausgesprochenen
- Anforderung
- fällig
- .
- 3
- .
- Verpflichtung
- Beklagten
- Zahlung
- Aufgeldes
- ist
- Anfechtung
- Übernahmeerklärung
- 15
- .
- Dezember
- Beklagten
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- ausgesprochenen
- Kündigung
- Gesellschaftsverhältnisses
- entfallen
- .
- statutarische
- Vereinbarung
- Agio
- ist
- zumindest
- Verbindlichwerden
- Eintragung
- Kapitalerhöhung
- hier
- mehr
- Regeln
- Bezug
- etwaige
- Mängel
- Übernahmeerklärung
- Erfolg
- beseitigen
- .
- gilt
- Gründen
- Gläubigerschutzes
- Anfechtbarkeit
- Übernahmeerklärung
- Irrtums
- arglistiger
- Täuschung
- §
- auch
- andere
- Willensmängel
- etwa
- vgl.
- insbesondere
- .
- ;
- Scholz/Priester
- aaO
- §
- Rdn
- .
- 50
- ;
- aaO
- §
- Rdn
- .
- .
- m.w
- .
- .
- .
- Auch
- Kündigung
- Gesellschaftsverhältnisses
- Austritt
- wichtigem
- Grund
- kann
- Beklagte
- jedenfalls
- Eröffnung
- solvenzverfahrens
- mehr
- einseitig
- wirksam
- vereinbarten
- gesellschaftsvertraglichen
- Nebenpflicht
- Leistung
- Restaufgeldes
- lösen
- .
- kommt
- diesbezüglichen
- Beweisantritte
- Beklagten
- Vernehmung
- Mitinferenten
- Besprechungen
- Zusagen
- Geschäftsführers
- Beklagten
- Zusammenhang
- Kapitalerhöhungsbeschluss
- Übrigen
- Mitinferenten
- .
- Parallelverfahren
- teilweise
- erheblich
- abweichend
- Beklagtenvorbringen
- vorgetragen
- worden
- sind
- Rechtsgründen
- .
- 4
- .
- Zinsanspruch
- ergibt
- vertraglichen
- Abmachung
- notariellen
- Urkunde
- 15
- .
- Dezember
- Abs.
- jeweils
- offene
- Betrag
- bereits
- 1
- .
- Januar
- Tage
- Zahlung
- %
- jährlich
- verzinsen
- ist
- .
- .
- Sache
- Grundlage
- festgestellten
- Sachverhältnisses
- Endentscheidung
- reif
- ist
- hatte
- Senat
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Sache
- selbst
- antragsgemäße
- Verurteilung
- Beklagten
- entscheiden
- Abs.
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 28.07.2005
- OLG
- Entscheidung
- 17.08.2006
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