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- BESCHLUSS
- 10
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- I.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 10
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Beklagten
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 6
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 27
- Juli
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gerichtskosten
- Beschwerdeverfahrens
- tragen
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- 30/100
- Beklagte
- weitere
- 58/100
- Beklagten
- jeweils
- weitere
- 6/100
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Klägerin
- Beschwerdeverfahren
- tragen
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- Beklagte
- weitere
- 42/100
- Beklagten
- jeweils
- weitere
- 8/100
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Drittwiderbeklagten
- Beschwerdeverfahren
- fallen
- Beklagten
- Last
- .
- Übrigen
- tragen
- Parteien
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beschwerdeverfahren
- selbst
- .
- Streitwert
- wird
- 33.435,55
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerde
- macht
- Erfolg
- geltend
- Beklagten
- sei
- weitgehend
- untersagt
- worden
- Druckerpatronen
- Europäischen
- Wirtschaftsraum
- einzuführen
- .
- Verbot
- ist
- auszulegen
- nur
- Waren
- richtet
- Markeninhaberin
- Zustimmung
- Europäischen
- Wirtschaftsraum
- Verkehr
- gebracht
- worden
- sind
- Art
- .
- Abs.
- .
- erfasst
- Schadensersatzpflicht
- Bezugnahme
- Unterlassungsantrag
- Einfuhr
- Vertrieb
- Waren
- Voraussetzungen
- Erschöpfung
- vorliegen
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- Bornkamm
- Büscher
- Kirchhoff
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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