|
|
- BESCHLUSS
- 13
- .
- Dezember
- Sicherungsverfahren
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:131218B5STR541.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 13
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Beschuldigten
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- Juli
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Einziehungsentscheidung
- entfällt
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenkläger
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Einziehungsentscheidung
- hat
- Bestand
- .
- selbständige
- Einziehung
- Gegenstands
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- .
- StGB
- ist
- Strafkammer
- Grundsatz
- verkannt
- hat
- Sicherungsverfahren
- §
- nur
- selbständigen
- Einziehungsverfahren
- §
- Abs.
- möglich
- vgl.
- Beschluss
- 26
- .
- April
- .
- §
- Abs.
- erforderlich
- gesonderte
- Antrag
- gestellt
- worden
- ist
- fehlt
- Einziehung
- Verfahrensvoraussetzung
- .
- geringfügige
- Teilerfolg
- Revision
- rechtfertigt
- Beschuldigten
- teilweise
- Rechtsmittel
- entstandenen
- Kosten
- Auslagen
- freizustellen
- §
- Abs.
- .
- König
|