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- BESCHLUSS
- 27
- .
- März
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- März
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 25
- .
- Oktober
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Annahme
- unbeendeten
- Tötungsversuchs
- gründende
- Zubilligung
- strafbefreienden
- Rücktritts
- vgl.
- Beschluss
- 19
- .
- Mai
- BGHSt
- beschwert
- Angeklagten
- .
- Ebenso
- wenig
- beschwert
- Jahren
- Freiheitsstrafe
- Strafrahmen
- §
- §
- Abs.
- StGB
- verurteilten
- Angeklagten
- inkonsequente
- unrichtige
- Strafrahmenwahl
- Landgerichts
- .
- Vorliegen
- Voraussetzungen
- ersten
- Alternative
- §
- StGB
- legt
- Zubilligung
- minder
- schweren
- Falles
- §
- Abs.
- StGB
- zwar
- nahe
- vgl.
- Urteil
- 17
- .
- März
- zwingt
- jedoch
- hier
- gravierende
- erschwerende
- Umstände
- Vorbelastungen
- Angeklagten
- Art
- Tatausführung
- geben
- sind
- .
- wäre
- Strafe
- zutreffend
- anders
- Annahme
- idealkonkurrierenden
- versuchten
- Totschlags
- Normalstrafrahmen
- §
- Abs.
- StGB
- entnehmen
- gewesen
- .
- Brause
- König
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