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- BESCHLUSS
- 21
- .
- Februar
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Nebenkläger
- stanz
- Rechtsanwältin
- wird
- Beistand
- stellt
- .
- Gründe
- :
- Antrag
- Nebenklägers
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- Beiordnung
- Rechtsanwältin
- ist
- Antrag
- Bestellung
- Beistands
- §
- Abs.
- Satz
- auszulegen
- .
- Bewilligung
- Prozeßkostenhilfe
- §
- kommt
- nämlich
- nur
- Betracht
- Voraussetzungen
- Bestellung
- Beistandes
- vorliegen
- .
- Hier
- sind
- Voraussetzungen
- erfüllt
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Nr.
- Buchstabe
- .
- beantragte
- Entscheidung
- würde
- allerdings
- erübrigen
- bereits
- ersten
- Rechtszug
- Beistandsbestellung
- vorgenommen
- worden
- wäre
- jeweilige
- Instanz
- rechtskräftigen
- Abschluß
- Verfahrens
- fortwirkt
- Abs.
- Beistand
- .
- Landgericht
- hatte
- Nebenkläger
- jedoch
- lediglich
- Prozeßkostenhilfe
- gewährt
- Rechtsanwältin
- beigeordnet
- Bl
- .
- .
- Kuckein
- Sost-Scheible
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