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- BESCHLUSS
- 26
- .
- August
- Strafsache
- Totschlags
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 26
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Zweibrücken
- 21
- .
- Februar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Urteilsformel
- Adhäsionsausspruch
- klarstellend
- ergänzt
- AngeS.
- Euro
- klagte
- verurteilt
- wird
- Nebenkläger
- nebst
- %
- Zinsen
- jeweiligen
- Basiszinssatz
- hieraus
- 1
- .
- März
- zahlen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Kuckein
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