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- BESCHLUSS
- 5
- .
- August
- Strafsache
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 5
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Kaiserslautern
- 8
- .
- März
- wird
- verworfen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- 7
- .
- Juni
- bemerkt
- Senat
- :
- Verfahrensrüge
- geltend
- gemacht
- wird
- Strafkammer
- entsprechend
- Entscheidung
- Eröffnungsbeschluss
- Hauptverhandlung
- Berufsrichtern
- besetzt
- war
- ist
- bereits
- unzulässig
- Revisionsführer
- Inhalt
- Anklageschrift
- mitgeteilt
- hat
- .
- hat
- Revisionsgericht
- Amts
- Kenntnis
- nehmen
- .
- Rüge
- ist
- jedoch
- Generalbundesanwalt
- dargelegten
- Erwägungen
- jedenfalls
- unbegründet
- .
- 2
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Roggenbuck
- Bender
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