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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Oktober
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 13
- .
- Oktober
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 5
- .
- April
- wird
- Verfahren
- eingestellt
- Angeklagte
- Hehlerei
- Mitnahme
- Mobiltelefons
- verurteilt
- worden
- ist
- ;
- Umfang
- Einstellung
- fallen
- Kosten
- Verfahrens
- notwendigen
- Auslagen
- Angeklagten
- Staatskasse
- Last
- vorgenannte
- Urteil
- geändert
- Angeklagte
- besonders
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- Nötigung
- Freiheitsstrafe
- Jahr
- Monaten
- verurteilt
- ist
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- verbleibenden
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- besonders
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- Nötigung
- Hehlerei
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- gerichtete
- allgemeine
- Sachbeschwerde
- gestützte
- Revision
- Angeklagten
- hat
- Entscheidungsformel
- ersichtlichen
- Teilerfolg
- .
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- folgend
- stellt
- Senat
- Verfahren
- Angeklagte
- Hehlerei
- verurteilt
- worden
- ist
- .
- verbleibende
- Schuldspruch
- insoweit
- verhängte
- Einzelstrafe
- Jahr
- Monaten
- durchgreifenden
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- aufweisen
- kann
- Einzelstrafe
- bestehen
- bleiben
- .
- rechtsfehlerfrei
- getroffene
- Versagung
- Strafaussetzung
- Bewährung
- wird
- Reduzierung
- Strafe
- berührt
- .
- Pfister
- Menges
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