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- BESCHLUSS
- 21
- .
- Februar
- Strafsache
- Beihilfe
- unerlaubten
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 21
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 31
- .
- August
- wird
- Maßgabe
- Urteilsformel
- jedoch
- berichtigen
- ist
- Beschwerdeführer
- Beihilfe
- unerlaubten
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- Fällen
- schuldig
- ist
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Otten
- Roggenbuck
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