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- BESCHLUSS
- StR
- 15
- .
- Februar
- Strafsache
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindern
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 15
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Nebenklägerinnen
- Urteil
- Landgerichts
- 24
- Juli
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführerin
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindern
- Fällen
- schweren
- sexuellen
- Missbrauchs
- Kindern
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- Urteil
- gerichteten
- Revisionen
- Nebenklägerinnen
- S.
- sind
- unzulässig
- allgemeine
- Rüge
- Verletzung
- len
- Rechts
- Zulässigkeit
- Anfechtung
- hier
- ausreicht
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- kann
- Nebenkläger
- Urteil
- Ziel
- anfechten
- andere
- Rechtsfolge
- verhängt
- wird
- .
- bedarf
- Revisionen
- Nebenkläger
- Regel
- Revisionsantrag
- Revisionsbegründung
- deutlich
- gemacht
- wird
- Beschwerdeführer
- zulässiges
- Ziel
- verfolgt
- .
- .
- §
- Abs.
- Zulässigkeit
- 5
- 6
- ;
- .
- 24
- .
- Oktober
- .
- entsprechende
- Auslegung
- ist
- hier
- Grundlage
- Beschwerdeführerinnen
- nur
- allgemein
- erhobenen
- Sachrügen
- auch
- Berücksichtigung
- jeweils
- umfassend
- gestellten
- Aufhebungsanträge
- möglich
- .
- Ausnahmefall
- Klarstellung
- verzichtet
- werden
- könnte
- vgl.
- §
- Abs.
- Zulässigkeit
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- Zulässigkeit
- liegt
- hier
- .
- Rothfuß
- Roggenbuck
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