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- BESCHLUSS
- StR
- 7
- .
- Juni
- Strafsache
- Vorwurf
- Geldfälschung
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Vertreters
- Bundeskasse
- 7
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Wahlverteidiger
- steht
- Revisionsverfahren
- StR
- gesetzlichen
- Gebühren
- VV
- Pauschvergütung
- Höhe
- 2.625
- Euro
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Antrag
- Wahlverteidigers
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Wahlverteidiger
- hat
- besonderen
- Umfangs
- besonderen
- Schwierigkeit
- Tätigkeit
- Revisionsverfahren
- StR
- Revisionshauptverhandlung
- beantragt
- Pauschgebühr
- insgesamt
- Euro
- festzustellen
- .
- Auffassung
- Vertreters
- Bundeskasse
- sind
- gesetzlichen
- Gebühren
- höchstens
- Euro
- VV
- Euro
- VV
- vorliegenden
- Fall
- zumutbar
- ;
- hält
- Pauschgebühr
- 2.625
- Euro
- angemessen
- .
- Senat
- stellt
- Pauschgebühr
- 2.625
- Euro
- .
- Sind
- Revisionsverfahren
- gesetzlich
- vorgesehenen
- Gebühren
- Wahlanwalts
- hier
- besonderen
- Umfangs
- besonderen
- Schwierigkeit
- zumutbar
- hat
- Wahlanwalt
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Anspruch
- Feststellung
- Stelle
- gesetzlichen
- Gebühren
- hier
- gemäß
- VV
- tretenden
- Pauschgebühr
- Doppelte
- Gebühren
- Wahlanwalts
- geltenden
- Höchstbeträge
- übersteigen
- darf
- Abs.
- Satz
- .
- vorgegebenen
- Rahmens
- steht
- Feststellung
- Höhe
- Pauschgebühr
- pflichtgemäßen
- Ermessen
- Gerichts
- .
- Berücksichtigung
- Umfangs
- Schwierigkeit
- Tätigkeit
- Antragstellers
- Revisionsverfahren
- Revisionshauptverhandlung
- hält
- Senat
- Übereinstimmung
- Vertreter
- Bundeskasse
- Pauschgebühr
- 2.625
- Euro
- angemessen
- .
- Verdoppelung
- Höchstgebühr
- ist
- hier
- gegebenen
- Umständen
- hingegen
- Raum
- .
- Sonderfall
- Feststellung
- absoluten
- Höchstgrenze
- rechtfertigt
- liegt
- schon
- Wahlverteidiger
- bereits
- Verfahren
- Landgericht
- entscheidungserheblichen
- Fragen
- befasst
- war
- .
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