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- BESCHLUSS
- AR
- 13
- .
- März
- Jugendstrafsache
- Erschleichens
- Leistungen
- Az
- .
- :
- Js
- Amtsgericht
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Js
- Staatsanwaltschaft
- AR
- 2/18
- Amtsgericht
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 13
- .
- März
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Abgabebeschluss
- Amtsgerichts
- Grevenbroich
- 20
- .
- September
- wird
- aufgehoben
- .
- 2
- .
- Zuständig
- Verhandlung
- Entscheidung
- Sache
- ist
- Amtsgericht
- .
- Gründe
- :
- Jugendgerichte
- Amtsgerichte
- OLG-Bezirk
- OLG-Bezirk
- streiten
- Zuständigkeit
- Jugendstrafsache
- .
- gemeinsames
- oberes
- Gericht
- §
- Abs.
- Satz
- ist
- Bundesgerichtshof
- Entscheidung
- Zuständigkeitsstreits
- berufen
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 5
- .
- März
- insoweit
- zutreffend
- ausgeführt
- :
- Voraussetzungen
- Abgabe
- gemäß
- §
- Abs.
- sind
- gegeben
- setzt
- Angeklagte
- Aufenthaltsort
- Erhebung
- Anklage
- gewechselt
- hat
- .
- .
- ;
- vgl.
- Beschluss
- 18
- .
- März
- .
- .
- ist
- vorliegend
- Fall
- .
- Eingang
- Anklageschrift
- Staatsanwaltschaft
- 27
- .
- Juni
- Bl
- .
- .
- hat
- Jugendrichter
- Amtsgerichts
- Verfahren
- Beschluss
- 20
- .
- September
- Amtsgericht
- Jugendgericht
- abgegeben
- Bl
- .
- .
- .
- Wohnsitz
- tatsächlichen
- Aufenthalt
- hatte
- Angeklagte
- indessen
- Kreispolizeibehörde
- 9
- .
- Bl
- .
- .
- bereits
- 6
- .
- Mai
- .
- Änderung
- Verhältnisse
- ist
- eingetreten
- Bl
- .
- .
- .
- Aufenthaltswechsel
- Erhebung
- Anklage
- liegt
- Umständen
- .
- Grube
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