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- BESCHLUSS
- AR
- 27
- .
- April
- Strafsache
- versuchter
- Nötigung
- hier
- :
- Antrag
- Gerichtsstandsbestimmung
- §
- Az
- .
- :
- KLs
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 27
- .
- April
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Antrag
- Ablehnung
- Mitglieder
- 2
- .
- Strafsenats
- Besorgnis
- Befangenheit
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- 2
- .
- Antrag
- 8
- .
- Februar
- Bestimmung
- zuständigen
- Gerichts
- gemäß
- §
- Strafsache
- KLs
- Landgericht
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- 3
- .
- Antrag
- 25
- .
- Januar
- Bestimmung
- zuständigen
- OLG-Bezirks
- Entscheidung
- Antrag
- Wiederaufnahme
- Verfahrens
- KLs
- Landgericht
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- :
- Ablehnungsgesuch
- war
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- Satz
- StPO
- unzulässig
- verwerfen
- Mitwirkung
- Richter
- früheren
- Verfahren
- Antragstellers
- gestützt
- ist
- Gesuch
- sachlich
- nachvollziehbare
- Anhaltspunkte
- Vorliegen
- Ablehnungsgrunds
- entnehmen
- sind
- .
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- ausgeführt
- :
- "
- Voraussetzungen
- Gerichtsstandsbestimmung
- §
- liegen
- .
- fehlt
- zuständigen
- Gericht
- Geltungsbereich
- Strafprozessordnung
- §
- .
- Bestimmung
- Gerichtsstands
- zusammenhängenden
- Strafsachen
- fehlt
- übereinstimmenden
- Antrag
- beteiligten
- Staatsanwaltschaften
- §
- Abs.
- .
- Unabhängig
- können
- §
- Abs.
- nur
- erstinstanzliche
- Verfahren
- miteinander
- verbunden
- werden
- ;
- Verfahren
- KLs
- Js
- Landgericht
- ist
- aber
- bereits
- rechtskräftig
- abgeschlossen
- siehe
- Beschluss
- 20
- Juli
- .
- "
- schließt
- Senat
- .
- :
- Bestimmung
- Wiederaufnahmegerichts
- richtet
- Abs.
- Verbindung
- §
- Abs.
- ;
- Zuständigkeit
- Bundesgerichtshofs
- besteht
- .
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