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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- XII ZR 54/09
- vom
- 15. Juni 2011
- in dem Rechtsstreit
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- -2-
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- Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Juni 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling
- und Dr. Nedden-Boeger
- beschlossen:
- Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar
- 2009 wird auf Kosten der Beklagten verworfen.
- Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 16.000 €.
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- Gründe:
- 1
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- Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft. Der Wert der mit der
- Revision geltend zu machenden Beschwer der Beklagten übersteigt die Wertgrenze von 20.000 € nicht (§ 26 Nr. 8 EGZPO).
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- 2
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- Die Beschwer bemisst sich gemäß § 3 ZPO nach billigem Ermessen.
- Weil das Verfahren ein unentgeltliches Wohnrecht zum Gegenstand hat, ist § 8
- ZPO nicht anzuwenden.
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- 3
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- Die Parteien streiten in der Sache darüber, ob ihnen das unstreitig vereinbarte Wohnrecht gemeinsam zusteht oder dem Kläger allein unter Ausschluss der Beklagten. Da Gegenstand des Verfahrens nicht der Bestand des
- Wohnrechts, sondern dessen Inhalt bzw. Umfang ist, erscheint es angemessen,
- die Bewertung mit dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert in Anlehnung an
- §9
-
- ZPO
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- anzusetzen
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- (vgl.
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- Senatsbeschluss
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- vom
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- 13. Oktober
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- 1993
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- -3-
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- - XII ZR 126/93 - NJW-RR 1994, 909). Nachdem die Beklagte einen Jahresnutzungswert für die streitgegenständliche Wohnung - unter Abzug des Anteils für
- die Garagenstellplätze - von 7.932,60 € glaubhaft gemacht hat, beträgt das
- Dreieinhalbfache davon 27.764,10 €.
- 4
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- Allerdings ist weiter zu berücksichtigen, dass die Beklagte im Ergebnis
- die gemeinsame Ausübung des Wohnrechts anstrebt, so dass die Beschwer
- nur in der Hälfte des so ermittelten Betrages liegt und somit 13.882,05 € beträgt.
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- Hahne
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- Dose
- Schilling
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- Klinkhammer
- Nedden-Boeger
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- Vorinstanzen:
- LG Limburg, Entscheidung vom 14.09.2007 - 2 O 437/06 OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.01.2009 - 3 U 236/07 -
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