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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- EnVR 5/14
- vom
- 28. Juli 2015
- in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren
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- -2-
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- Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat
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- durch die Präsidentin des
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- Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg,
- Dr. Bacher und Dr. Deichfuß
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- am 28. Juli 2015
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- beschlossen:
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- Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der
- Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu
- tragen.
- Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
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- Gründe:
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- 1
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- Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung
- der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
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- -3-
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- 2
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- In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des
- Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
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- Limperg
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- Strohn
- Bacher
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- Grüneberg
- Deichfuß
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- Vorinstanz:
- OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 109/12 (V) -
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