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- 5 StR 109/07
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- BUNDESGERICHTSHOF
- Berichtigungsbeschluss
- vom 31. Juli 2008
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen schweren Parteiverrats u. a.
- Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2008
- beschlossen:
- Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom
- 25. Juni 2008 wird wegen eines offensichtlichen Fehlers dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 11 unter II. 4. (Textziffer 22) anstatt „... wie die Revision vorträgt ...“ richtig lauten muss: „... wie die Verteidigung vorträgt ...“.
- Basdorf
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- Brause
- Jäger
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- Schaal
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- Schneider
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