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- BUNDESGERICHTSHOF
- IM NAMEN DES VOLKES
- URTEIL
- 3 StR 417/07
- vom
- 22. November 2007
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen gefährlicher Körperverletzung
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- Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. November
- 2007, an der teilgenommen haben:
- Richter am Bundesgerichtshof
- Becker
- als Vorsitzender,
- die Richter am Bundesgerichtshof
- Dr. Miebach,
- von Lienen,
- Hubert,
- Dr. Schäfer
- als beisitzende Richter,
- Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
- als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
- Justizangestellte
- als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
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- für Recht erkannt:
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- Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft
- wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 15. März 2007
- mit den Feststellungen aufgehoben.
- Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch
- über die Kosten der Rechtsmittel und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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- Von Rechts wegen
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- Gründe:
- Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlet-
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- zung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die
- Rechtsmittel des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft haben mit einer Verfahrensrüge - Verletzung des § 338 Nr. 2 StPO in Verbindung mit § 22 Nr. 4
- StPO - Erfolg.
- Der Richter am Landgericht Dr. R.
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- , der bei dem angefochtenen Ur-
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- teil mitgewirkt hat, hatte als Staatsanwalt in dem abgetrennten Verfahren 262 Js
- 16120/03 der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem 5. November 2003 Anklage zum Amtsgericht Nordenham gegen die Söhne des Angeklagten U.
- S.
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- und M.
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- S.
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- wegen des selben Sachverhalts er-
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- hoben, der Körperverletzungstat zum Nachteil des
- 2003 in B.
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- I.
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- am 16. März
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- , die Gegenstand des Tatvorwurfs gegen den Angeklagten
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- ist und dessen Verurteilung zugrunde liegt. Er war deshalb als Richter in dem
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- Strafverfahren gegen den Angeklagten kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 22
- Nr. 4 StPO).
- Becker
-
- Miebach
- Hubert
-
- Pfister
- Schäfer
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