You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.

26 lines
834 B

  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. 2 StR 370/14
  4. vom
  5. 22. Januar 2015
  6. in der Strafsache
  7. gegen
  8. wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a.
  9. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
  10. und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 22. Januar 2015 gemäß § 349
  11. Abs. 2 StPO beschlossen:
  12. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
  13. Aachen vom 7. April 2014 wird dahingehend richtig gestellt, dass die
  14. Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten
  15. verurteilt worden ist. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben
  16. hat.
  17. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  18. Fischer
  19. Appl
  20. Ott
  21. Eschelbach
  22. Zeng