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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 1 StR 530/09
- vom
- 2. Februar 2010
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen Steuerhinterziehung u.a.
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- Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2010 beschlossen:
- 1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung
- der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom
- 30. Juni 2008 wird aus den Gründen der Antragsschrift des
- Generalbundesanwalts vom 9. Dezember 2009 auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
- 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil
- wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2
- StPO).
- Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
- Ergänzend bemerkt der Senat:
- Soweit mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung die Möglichkeit zur Anbringung
- weiterer Verfahrensrügen erstrebt wird, wäre der Antrag auch unbegründet, da
- der Angeklagte die entsprechenden Verfahrensrügen bereits mit Schriftsatz
- vom 25. Juli 2009 vorbereitet hatte, so dass ihm die Erhebung der Verfahrensrügen bis zum 29. Juli 2009 möglich gewesen wäre. Eine unverschuldete Fristversäumung ist daher nicht gegeben.
- Die am 29. Juli 2009 versehentlich nicht in das Protokoll aufgenommene Verfahrensrüge wäre zudem auch unbegründet. Die strafbewehrte Pflicht zur Ab-
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- gabe einer Steuererklärung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bereits durch die - dem Täter nicht bekannte - Verfahrenseinleitung, sondern erst dann suspendiert, wenn dem Steuerpflichtigen die Einleitung
- des Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben wird (Senat, Beschl. vom 27. Mai
- 2009 - 1 StR 665/08; BGH NStZ 2002, 437).
- Auch die Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 Satz 2
- StPO kann nicht - wie vom Angeklagten beantragt - verlängert werden (vgl.
- BGH wistra 2007, 158; 231). Die Schriftsätze des Angeklagten vom 13., 25. und
- 26. Januar 2010 lagen dem Senat vor.
- Nack
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- Wahl
- Jäger
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- Hebenstreit
- Sander
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