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924 B

  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. 1 StR 199/09
  4. vom
  5. 13. Mai 2009
  6. in der Strafsache
  7. gegen
  8. wegen besonders schweren Raubes u. a.
  9. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2009 beschlossen:
  10. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden vom 19. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe verworfen, dass
  11. der Urteilstenor aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen wie folgt gefasst wird:
  12. Der Angeklagte wird
  13. 1. wegen Diebstahls in fünf Fällen und wegen Diebstahls mit Waffen in
  14. zwei Fällen unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts
  15. Weiden i.d.OPf. vom 27. Mai 2008 - Az. 1 Ds
  16. - verhängten
  17. Freiheitsstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sowie
  18. 2. wegen besonders schweren Raubes und wegen Diebstahls mit Waffen zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
  19. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
  20. Nack
  21. Wahl
  22. Jäger
  23. Graf
  24. Sander