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- <title>Terminhinweis in Sachen 4 StR 413/09 für den 17. Dezember 2009</title>
- <meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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- <meta name="subject" content="Nr. 245 vom 01.12.09">
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- <meta name="Jahr" content="2009">
- <meta name="Senat" content="4. Strafsenat">
- <meta name="Aktenzeichen" content="4 StR 413/09">
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- <h1>Bundesgerichtshof</h1>
- <h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
- <hr noshade size="1">
- <p align="justify">Nr. 245/2009 </p>
- <p align="justify">Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
- <p align="justify">wir möchten folgenden Terminhinweis geben: </p>
- <p align="justify"><b>Verhandlungstermin: 17. Dezember 2009 </b></p>
- <p align="justify"><b>4 StR 413/09 </b></p>
- <p align="justify"><b>LG Dessau-Roßlau � 6 Ks 4/05 � Urteil vom 8. Dezember 2008 </b></p>
- <p align="justify">Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. </p>
- <p align="justify">Am 7. Januar 2005 verstarb der in Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks. </p>
- <p align="justify">Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Der Angeklagte habe das Alarmsignal zunächst mehrfach abgestellt. Dabei habe er mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen. </p>
- <p align="justify">Das Landgericht hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können. </p>
- <p align="justify">Gegen das Urteil haben die Staatsanwaltschaft und drei Nebenkläger Revision eingelegt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. </p>
- <p><font size="-1">
- Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
- 76125 Karlsruhe<br>
- Telefon (0721) 159-5013<br>
- Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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