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- BESCHLUSS
- 14
- .
- April
- Sequestervergütungssache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Vergütung
- Gläubiger
- §
- Abs.
- bestellten
- Sequester
- erstatten
- hat
- ist
- Gericht
- Sequester
- bestellt
- hat
- festzulegen
- .
- bestimmt
- Anlehnung
- §
- ZwVwV
- §
- ZwVwV
- Aufwand
- .
- .
- 14
- .
- April
- AG
- V.
- Zivilsenat
- hat
- 14
- .
- April
- Vizepräsidenten
- Bundesgerichtshofes
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Zoll
- Richterin
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Sequesters
- wird
- Beschluß
- 16
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 14
- .
- April
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Rechtsmittels
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Vergütungsantrag
- Teilbetrags
- €
- zurückgewiesen
- worden
- ist
- .
- Gläubigern
- Sequester
- erstattende
- Vergütung
- wird
- insgesamt
- €
- festgesetzt
- .
- weitergehende
- Vergütungsantrag
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- tragen
- Sequester
- %
- Gläubiger
- %
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Gläubiger
- ließen
- Anspruch
- Schuldners
- Drittschuldner
- .
- Auflassung
- Grundstücks
- pfänden
- beantragten
- Amtsgericht
- Einsetzung
- Sequesters
- Entgegennahme
- Drittschuldnern
- herauszugebenden
- Grundstücks
- Annahme
- Auflassung
- Grundstücks
- Vertreter
- Schuldners
- .
- entsprach
- Amtsgericht
- Beschluß
- 12
- .
- Mai
- Rechtsbeschwerdeführer
- Sequester
- einsetzte
- .
- 5
- Juli
- hob
- Sequesterbestellung
- wieder
- Auflassungsanspruch
- Rückabwicklung
- Kaufvertrags
- Schuldner
- Drittschuldnern
- erloschen
- war
- .
- Sequester
- beantragte
- 20
- .
- Oktober
- Vorschuß
- Vergütung
- Höhe
- DM
- 8
- .
- März
- bisher
- bewilligten
- Vorschuß
- endgültige
- Vergütung
- festzusetzen
- .
- Amtsgericht
- hat
- Sequester
- Gläubigern
- erstattende
- Vergütung
- €
- festgesetzt
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Gläubiger
- hat
- Landgericht
- Vergütung
- €
- herabgesetzt
- .
- Landgericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- möchte
- Sequester
- Wiederherstellung
- Festsetzung
- Amtsgericht
- erreichen
- .
- treten
- Gläubiger
- .
- II
- .
- Beschwerdegericht
- ist
- Ansicht
- Vergütung
- Sequesters
- sei
- Anlehnung
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- Anlehnung
- Vergütung
- Zwangsverwalters
- festzusetzen
- eher
- Tätigkeit
- Insolvenzverwalters
- entspreche
- .
- sei
- Erlaß
- Entscheidung
- noch
- geltenden
- Verordnung
- Geschäftsführung
- Vergütung
- Zwangsverwalters
- 16
- .
- Februar
- .
- S.
- ZwVwV
- §
- Abs.
- ZwVwV
- heranzuziehen
- Sequester
- §
- Abs.
- Zwangsverwalter
- vergleichbar
- sei
- Besitz
- Grundstück
- erlangt
- Tätigkeit
- aber
- schon
- aufgenommen
- habe
- .
- Grundlage
- betrage
- Vergütung
- Berücksichtigung
- Beschlusses
- IX
- .
- Zivilsenats
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- September
- €
- jährlich
- .
- ergebe
- Bestellungsdauer
- Jahren
- Monaten
- gesetzlichen
- Mehrwertsteuer
- Vergütung
- €
- .
- .
- hält
- Überprüfung
- nur
- teilweise
- stand
- .
- 1
- .
- Ergebnis
- zutreffend
- Rechtsbeschwerde
- angegriffen
- geht
- Beschwerdegericht
- Gläubiger
- Abs.
- bestellten
- Sequester
- Vergütung
- erstatten
- hat
- Vergütung
- Gericht
- bestellt
- hat
- regelmäßig
- Anlehnung
- gesetzliche
- Vergütung
- Zwangsverwalters
- bestimmen
- ist
- .
- steht
- Sequester
- jedenfalls
- ner
- Bestellung
- §
- Abs.
- öffentlich-rechtlichen
- Bestellungsverhältnis
- Staat
- privatrechtlichen
- Vertragsverhältnis
- Gläubiger
- steht
- 20
- ;
- OLG
- ;
- Rpfleger
- ;
- OLG
- ;
- OLG
- 167
- ;
- MünchKomm-ZPO/Heinze
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Stein/
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Vergütung
- auch
- einvernehmlich
- geregelt
- werden
- kann
- OLG
- 87
- ;
- ;
- MünchKomm-ZPO/Heinze
- jeweils
- aaO
- .
- gesetzlich
- vorgesehene
- Befugnis
- Gerichts
- Begründung
- Vertragsverhältnisses
- Hoheitsakt
- schließt
- Nähe
- Zwangsverwaltung
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- auch
- Befugnis
- Gerichts
- Streitfall
- Vergütung
- Sequesters
- Beschluß
- festzusetzen
- 216
- ;
- OLG
- Rpfleger
- ;
- OLG
- ;
- OLG
- ;
- 63
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 4
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 2
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 14
- ;
- 26
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 3
- ;
- Zöller/
- Stöber
- 25
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- gilt
- erst
- recht
- Bestellung
- Sequesters
- §
- Abs.
- .
- dient
- Pfändung
- Auflassungsansprüchen
- ist
- anders
- Sequestration
- §
- Abs.
- Teil
- Zwangsvollstreckung
- .
- Vergütung
- ist
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Satz
- Art
- Umfang
- Leistung
- Sequesters
- bestimmen
- Zöller/Stöber
- aaO
- .
- sind
- regelmäßig
- Vergütung
- Zwangsverwalters
- geltenden
- Regelungen
- zugrunde
- legen
- §
- :
- OLG
- 19
- ;
- ;
- aaO
- ;
- ler/Stöber
- aaO
- ;
- §
- Abs.
- :
- 216
- ;
- Rpfleger
- ;
- OLG
- .
- 2
- .
- Recht
- hat
- Beschwerdegericht
- Vergütung
- Sequesters
- Grundlage
- Verkehrswerts
- Schuldner
- aufzulassenden
- Grundstücks
- Drittschuldner
- ermittelt
- .
- ergibt
- zwar
- schon
- Bemessung
- Sequestervergütung
- zugrunde
- legenden
- Vergütungssätze
- Zwangsverwalter
- Wert
- sequestrierten
- Vermögens
- abstellen
- .
- hier
- noch
- heranzuziehende
- §
- ZwVwV
- erlaubt
- Erhöhung
- Vergütung
- Billigkeitsgesichtspunkten
- Regelvergütung
- angemessenen
- Ergebnissen
- führt
- .
- Ausfüllung
- Regelung
- kann
- Anlehnung
- Vergütungssätze
- Insolvenzverwalter
- Umständen
- Wert
- Sequester
- herauszugebenden
- Vermögens
- abgestellt
- werden
- .
- gilt
- aber
- nur
- Sequester
- Aufgabe
- Pflichten
- Befugnissen
- übertragen
- ist
- Umfang
- Schwierigkeitsgrad
- Dauer
- Tätigkeit
- Insolvenzverwalters
- entspricht
- OLG
- ;
- OLG
- 177
- ;
- Rpfleger
- Sequester
- §
- Abs.
- bestellt
- ist
- Vermögenswerte
- nur
- entgegenzunehmen
- verwahren
- auch
- verwalten
- hat
- OLG
- ;
- OLG
- Rpfleger
- ;
- OLG
- 691
- ;
- Zöller/Stöber
- aaO
- §
- Rdn
- .
- .
- Ausnahmefälle
- liegt
- hier
- .
- Bestellung
- Sequesters
- Aufgaben
- §
- Abs.
- ist
- auch
- gleichwertig
- .
- hat
- Aufgabe
- Grundstück
- verwalten
- .
- obliegt
- auch
- gepfändeten
- Auflassungsanspruch
- durchzusetzen
- .
- ist
- Sache
- Gläubigers
- aaO
- Rdn
- .
- .
- Auch
- Schuldner
- Anspruch
- selbst
- Leistung
- Sequester
- durchsetzen
- kann
- hat
- Sequester
- Schuldner
- hierbei
- vertreten
- .
- Vielmehr
- erschöpft
- Aufgabe
- Erfüllung
- Auflassungsanspruchs
- Sicherung
- Gläubiger
- Zwangssicherungshypothek
- Grundstück
- ermöglichen
- .
- spielt
- Wert
- aufzulassenden
- Grundstücks
- Rolle
- auch
- Bemessungsmaßstab
- herangezogen
- werden
- kann
- .
- 3
- .
- gefolgt
- werden
- kann
- Beschwerdegericht
- jedoch
- Ansicht
- Vergütung
- Sequesters
- Aufgaben
- §
- Abs.
- bemesse
- §
- Abs.
- ZwVwV
- verfassungskonformen
- Auslegung
- Bundesgerichtshof
- 18
- .
- Regelvergütung
- Zwangsverwalters
- §
- ZwVwV
- gilt
- ebenso
- Regelvergütung
- §
- ZwVwV
- Zwangsverwalterverordnung
- 19
- .
- Dezember
- .
- S.
- ZwVwV
- nur
- Verwalter
- vermietetes
- verpachtetes
- Grundstück
- Besitz
- nehmen
- verwalten
- hat
- .
- Allein
- Fall
- kann
- Vergütung
- Pachtertrag
- Grundstücks
- abhängen
- so
- Aufnahme
- Tätigkeit
- Inbesitznahme
- Vorbereitung
- eigentlichen
- Verwaltungsaufgabe
- Mindestvergütungen
- führt
- §
- Abs.
- ZwVwV
- §
- ZwVwV
- bestimmt
- sind
- .
- Ist
- Grundstück
- hingegen
- vermietet
- soll
- Vergütung
- §
- ZwVwV
- §
- ZwVwV
- schon
- Zwangsverwalter
- auch
- verfügbaren
- Ertrag
- Aufwand
- §
- ZwVwV
- Zeitaufwand
- §
- ZwVwV
- richten
- .
- muß
- erst
- recht
- gelten
- Vergütung
- Sequesters
- Rede
- steht
- Grundstück
- verwalten
- soll
- verwahrenden
- Sequester
- §
- Abs.
- .
- Anwendung
- §
- Abs.
- ZwVwV
- Sequester
- §
- Abs.
- würde
- auch
- unangemessen
- niedrigen
- Vergütung
- führen
- .
- Vergütung
- beträgt
- Auslegung
- Vorschrift
- Bundesgerichtshof
- €
- 18
- .
- fällt
- Gegensatz
- Vergütung
- §
- Abs.
- ZwVwV
- jährlich
- nur
- einmal
- vgl.
- BR-Drucks
- S.
- .
- Vergütung
- €
- Mehrwertsteuer
- wäre
- hier
- aber
- angemessen
- .
- abweichenden
- Ergebnis
- konnte
- Beschwerdegericht
- auch
- nur
- kommen
- Vergütung
- gemäß
- §
- ZwVwV
- erhöhte
- .
- aber
- setzt
- Regelvergütung
- unangemessen
- niedrig
- ist
- .
- scheidet
- §
- Abs.
- ZwVwV
- Bemessungsgrundlage
- .
- Scheidet
- aber
- Regelvergütung
- Zwangsverwalters
- Maßstab
- kann
- Vergütung
- Sequesters
- Aufgaben
- §
- Abs.
- nur
- gemäß
- §
- ZwVwV
- Aufwand
- bestimmt
- werden
- Sequester
- entsteht
- .
- hat
- Beschwerdegericht
- Standpunkt
- konsequent
- festgestellt
- .
- kann
- Senat
- aber
- nachholen
- weitere
- Feststellungen
- erwarten
- sind
- .
- 4
- .
- Bestimmung
- Sequester
- vergütenden
- Aufwands
- ist
- einerseits
- Rechtsbeschwerde
- Recht
- hervorhebt
- lange
- Dauer
- Bestellung
- berücksichtigen
- .
- darf
- andererseits
- -9-
- schwerdeerwiderung
- zutreffend
- hinweist
- acht
- gelassen
- werden
- Sequester
- Aufgaben
- §
- Abs.
- auch
- langer
- Bestellungsdauer
- aktivem
- Tun
- erst
- Zeitpunkt
- berufen
- ist
- Gläubiger
- Voraussetzung
- Erfüllung
- Erfüllungsbereitschaft
- Drittschuldners
- herbeigeführt
- hat
- .
- hier
- eingetretenen
- Zeitpunkt
- hat
- nur
- handlungsbereit
- halten
- .
- erforderlichen
- Tätigkeiten
- können
- weitgehend
- Hilfskräften
- überlassen
- werden
- nehmen
- Zeit
- Anspruch
- .
- Stundensatz
- kann
- auch
- Zeitraum
- Mai
- Juli
- 1
- .
- Januar
- geltenden
- Rahmen
- §
- ZwVwV
- liegen
- .
- Angemessen
- erscheint
- Stundensatz
- unteren
- Ende
- §
- ZwVwV
- vorgegebenen
- Rahmens
- zeitlicher
- Einsatz
- Stunde
- Vierteljahr
- .
- führt
- Vergütung
- €
- €
- gesetzlichen
- Mehrwertsteuer
- %
- €
- zusammen
- €
- .
- IV
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- Abs.
- .
- Wenzel
- Zoll
- Schmidt-Räntsch
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