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- BESCHLUSS
- 22
- .
- März
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- .
- März
- Vizepräsidenten
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 15
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 20
- .
- April
- I-15
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Abs.
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- Beschwerde
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- darzutun
- vermocht
- .
- Ausführungen
- Grunde
- liegende
- Prämisse
- Prospekten
- ausgewiesenen
- Provisionsanteile
- seien
- zulasten
- Wertschöpfung
- vorgesehenen
- Investitionsmittel
- "
- Hartkosten
- "
- gegangen
- ist
- tatrichterlichen
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- vereinbar
- .
- sind
- Prospekten
- ausgewiesenen
- Werte
- Anlagen
- Provisionszahlungen
- beeinträchtigt
- worden
- so
- ausgegangen
- werden
- kann
- Provisionen
- hätten
- Investitionen
- Fondsimmobilien
- geschmälert
- .
- Beschwerde
- hat
- Verfahrensrügen
- erhoben
- insbesondere
- übergangenen
- Sachvortrag
- Klägers
- aufgezeigt
- .
- Berufungsurteil
- steht
- Einklang
- Senatsrechtsprechung
- Urteil
- 15
- Juli
- ZR
- .
- ;
- Beschlüsse
- 16
- .
- Dezember
- .
- 28
- .
- Oktober
- .
- fortzuentwickeln
- vorliegende
- Fall
- Veranlassung
- gibt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- abgesehen
- .
- Hucke
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 28.01.2009
- OLG
- Entscheidung
- I-15
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