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- BESCHLUSS
- StR
- 31
- .
- Mai
- Strafsache
- Betrugs
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 31
- .
- Mai
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 3
- .
- Juni
- wird
- Maßgabe
- verworfen
- Angeklagte
- Betrugs
- Fällen
- weiteren
- Betrugs
- tateinheitlichen
- Fällen
- Untreue
- tateinheitlichen
- Fällen
- schuldig
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Betrugs
- Fällen
- weiteren
- Betrugs
- tateinheitlichen
- Fällen
- Untreue
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- Hiergegen
- richtet
- Revision
- Angeklagten
- Verletzung
- formellen
- materiellen
- Rechts
- rügt
- .
- Rechtsmittel
- hat
- Sachrüge
- Beschlußformel
- ersichtlichen
- Umfang
- Erfolg
- ;
- übrigen
- ist
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Generalbundesanwalt
- weist
- zutreffend
- Antragsschrift
- Betrug
- tateinheitlichen
- Fällen
- tateinheitlichen
- Fällen
- vorliegt
- Tabelle
- aufgeführte
- Fall
- Untreue
- Nachteil
- Eheleute
- ;
- S.
- Tabelle
- S.
- versehentlich
- Betrugsfall
- nochmals
- gezählt
- wurde
- .
- Senat
- schließt
- Betrug
- verhängte
- Einzelstrafe
- Jahren
- Monaten
- beruht
- Tatrichter
- tateinheitlichen
- Fällen
- tateinheitlichen
- Fällen
- ausgegangen
- ist
- .
- 2
- .
- Entsprechend
- Anregung
- Generalbundesanwalts
- war
- Schuldspruch
- weiter
- klarzustellen
- Angeklagte
- Untreue
- tateinheitlichen
- Fällen
- schuldig
- ist
- .
- 3
- .
- geringfügige
- Erfolg
- Revision
- rechtfertigt
- Angeklagten
- auch
- nur
- teilweise
- Kosten
- Rechtsmittels
- entlasten
- Abs.
- .
- Otten
- Roggenbuck
- Rothfuß
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