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- BESCHLUSS
- 6
- .
- August
- Strafsache
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindern
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 6
- .
- August
- beschlossen
- :
- Antrag
- Nebenklägerin
- geboren
- 12
- .
- April
- Revisionsinstanz
- Prozeßkostenhilfe
- Bestellung
- Rechtsanwalts
- bewilligen
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- Voraussetzungen
- Beistandsbestellung
- §
- Satz
- liegen
- Nebenklägerin
- geb.
- 12
- .
- April
- Nebenklägerin
- 16
- .
- Lebensjahr
- vollendet
- hat
- .
- Auch
- Abs.
- rechtfertigt
- Gewährung
- Prozeßkostenhilfe
- .
- anwaltliche
- Vertretung
- ist
- Hinblick
- allein
- Angeklagten
- eingelegte
- Revision
- erforderlich
- Abs.
- Satz
- .
- Revision
- ist
- Generalbundesanwalt
- Antrag
- ausgeführt
- hat
- Schuldspruch
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Senat
- Beschluß
- heutigen
- Tag
- Strafausspruch
- teilweise
- aufgehoben
- hat
- berührt
- Interessen
- Nebenklägerin
- gesetzlicher
- Wertung
- nur
- Rande
- Beschränkung
- Anfechtungsrechtes
- §
- Abs.
- ergibt
- vgl.
- Abs.
- Prozeßkostenhilfe
- Abs.
- Prozeßkostenhilfe
- ;
- Beschlüsse
- 7
- .
- März
- 8
- .
- Mai
- .
- Detter
- Otten
- Roggenbuck
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