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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 3 StR 245/11
- vom
- 13. Oktober 2011
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.
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- -2-
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- Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. Oktober 2011 gemäß § 154 Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:
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- 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 5. April 2011 wird
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- a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte wegen
- Hehlerei (Mitnahme des Mobiltelefons) verurteilt worden ist;
- im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der
- Staatskasse zur Last,
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- b) das vorgenannte Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte
- wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in
- Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung
- zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
- verurteilt ist.
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- 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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- 3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines
- Rechtsmittels zu tragen.
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- -3-
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- Gründe:
- 1
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- Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung
- sowie wegen Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
- Die dagegen gerichtete, auf die allgemeine Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten hat den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg.
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- 2
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- Dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend stellt der Senat das Verfahren ein, soweit der Angeklagte wegen Hehlerei verurteilt worden ist. Da der
- danach verbleibende Schuldspruch und die insoweit verhängte Einzelstrafe von
- einem Jahr und zehn Monaten keine durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen, kann diese Einzelstrafe als solche bestehen
- bleiben. Die rechtsfehlerfrei getroffene Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wird durch die Reduzierung der Strafe nicht berührt.
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- Becker
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- Pfister
- Mayer
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- Hubert
- Menges
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