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548 B

  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. 1 StR 292/11
  4. vom
  5. 14. Juli 2011
  6. in der Strafsache
  7. gegen
  8. wegen schweren Raubes
  9. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juli 2011 beschlossen:
  10. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
  11. München II vom 28. Februar 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Großbritannien erlittene Auslieferungshaft im
  12. Verhältnis 1 : 1 anzurechnen ist (§ 349 Abs. 2 StPO).
  13. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  14. Nack
  15. Wahl
  16. Hebenstreit
  17. Rothfuß
  18. Elf