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- Nachträglicher Leitsatz
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- Nachschlagewerk:
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- ja
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- BGHZ:
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- nein
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- BGHR:
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- ja
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- EEG 2009 § 32
- Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32
- Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche
- einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet,
- der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist
- (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn).
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- BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 308/12 - OLG Dresden
- LG Dresden
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