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  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. III ZR 143/11
  4. vom
  5. 22. März 2012
  6. in dem Rechtsstreit
  7. - 2 -
  8. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2012 durch den
  9. Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Hucke und
  10. Seiters
  11. beschlossen:
  12. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  13. Düsseldorf vom 20. April 2011 - I-15 U 82/09 - wird zurückgewiesen.
  14. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97
  15. Abs. 1 ZPO).
  16. Streitwert: 26.459,35 €
  17. Gründe:
  18. 1
  19. Die Beschwerde hat einen Revisionszulassungsgrund (§ 543 Abs. 2
  20. Satz 1 ZPO) nicht darzutun vermocht. Die ihren Ausführungen zu Grunde liegende Prämisse, der im Prospekt nicht ausgewiesene Provisionsanteil sei zulasten der für die Wertschöpfung vorgesehenen Investitionsmittel ("Hartkosten")
  21. gegangen, ist mit den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts
  22. nicht vereinbar. Danach ist der im Prospekt ausgewiesene Wert der Anlage
  23. durch die Provisionszahlungen nicht beeinträchtigt worden, so dass nicht davon
  24. ausgegangen werden kann, die Provisionen hätten die Investitionen in die
  25. Fondsimmobilie geschmälert. Die Beschwerde hat insoweit Verfahrensrügen
  26. - 3 -
  27. nicht erhoben und insbesondere keinen übergangenen Sachvortrag des Klägers aufgezeigt. Das Berufungsurteil steht damit im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, WM 2010, 1537
  28. Rn. 36 ff; Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 10/10, BeckRS 2011,
  29. 00113 Rn. 6 ff und vom 28. Oktober 2010 - III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213
  30. Rn. 6 ff), die fortzuentwickeln der vorliegende Fall keine Veranlassung gibt.
  31. 2
  32. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2,
  33. 2. Halbsatz ZPO abgesehen.
  34. Schlick
  35. . Herrmann
  36. . Hucke
  37. Wöstmann
  38. Seiters
  39. Vorinstanzen:
  40. LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 O 572/06 OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2011 - I-15 U 82/09 -