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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 5 StR 465/15
- vom
- 16. Februar 2016
- in der Strafsache
- gegen
- 1.
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- 2.
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- wegen versuchten Totschlags u.a.
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- Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2016 beschlossen:
- Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom heutigen
- Tage wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor anstelle „an eine andere Schwurgerichtskammer (…)“ richtig lauten muss: „an eine andere Jugendkammer
- als Schwurgericht“.
- Schneider
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- König
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- Bellay
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- ECLI:DE:BGH:2016:160216B5STR465.15.0
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- Berger
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- Feilcke
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