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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 1 StR 199/09
- vom
- 13. Mai 2009
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen besonders schweren Raubes u. a.
- Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2009 beschlossen:
- Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden vom 19. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe verworfen, dass
- der Urteilstenor aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen wie folgt gefasst wird:
- Der Angeklagte wird
- 1. wegen Diebstahls in fünf Fällen und wegen Diebstahls mit Waffen in
- zwei Fällen unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts
- Weiden i.d.OPf. vom 27. Mai 2008 - Az. 1 Ds
- - verhängten
- Freiheitsstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sowie
- 2. wegen besonders schweren Raubes und wegen Diebstahls mit Waffen zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
- Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
- Nack
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- Wahl
- Jäger
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- Graf
- Sander
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