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- <title>Urteil wegen Raubüberfalls auf Stuttgarter Unternehmer rechtskräftig </title>
- <meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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- <meta name="subject" content="Nr. 079 vom 09.05.11">
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- <meta name="Jahr" content="2011">
- <meta name="Senat" content="1. Strafsenat">
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- <meta name="Datum" content="09.05.11">
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- <h1>Bundesgerichtshof</h1>
- <h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
- <hr noshade size="1">
- <p align="justify">Nr. 79/2011 </p>
- <p><div align="center"><font size="+2"><b>Urteil wegen Raubüberfalls auf Stuttgarter </b></font></div></p>
- <p><div align="center"><font size="+2"><b>Unternehmer rechtskräftig </b></font></div></p>
- <p align="justify">Das Landgericht Stuttgart hat vier Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren, neun Jahren, zehn Jahren und elf Jahren verurteilt. </p>
- <p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die aus Sizilien stammenden, in Deutschland teilweise bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten enge private (teils familiäre) und berufliche Kontakte. Anfang Oktober 2009 fassten sie den Entschluss, einen wohlhabenden Unternehmer aus Stuttgart zu überfallen und auszurauben. Sie beschafften sich ein Fahrzeug und kundschafteten das Verhalten ihres Opfers aus. </p>
- <p align="justify">Am 21. November 2009 begaben sich dem Tatplan entsprechend drei der Angeklagten � der vierte wartete in einer Gaststätte � zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter zum Anwesen des Opfers. Sie trugen Masken mit Sehschlitzen und führten scharf geladene Schusswaffen (darunter eine Pistole Kaliber 9mm Makarow) mit sich, die sie bereit waren, im Notfall auch zu gebrauchen. Sie nahmen billigend in Kauf, dass ihr Opfer dabei ums Leben kommen könnte. Dies war ihnen jedoch egal, sie wollten um jeden Preis an das in einem Tresor vermutete Geld in Höhe von mehreren tausend Euro. Gegen 23:00 Uhr kam der Unternehmer nach Hause. Er war � womit die Angeklagten nicht rechneten � in Begleitung seiner Lebensgefährtin, die auch das Fahrzeug lenkte. Nach dem Einfahren in die Garage verließen beide ihr Fahrzeug. In diesem Moment drangen die Täter über die hintere Tür in die Garage ein, um ihre nichtsahnenden Opfer zu überrumpeln. Als sich der Unternehmer mit Fäusten gegen die Eindringlinge zur Wehr setzen wollte, gab der unbekannte Mittäter zwei Schüsse auf diesen ab, die das Opfer am linken Oberschenkel und im Bereich der linken Hüfte trafen. Während der Unternehmer zu Boden sank, begann dessen Lebensgefährtin, anhaltend und laut zu schreien. Die Angeklagten erkannten nunmehr, dass sie die Tat nicht mehr würden durchführen können. Sie fürchteten auch, wegen der Schreie entdeckt zu werden. Sie flüchteten vom Tatort in verschiedene Richtungen. </p>
- <p align="justify">Der in höchster Lebensgefahr schwebende Unternehmer wurde vom herbeigerufenen Notarzt in ein Stuttgarter Krankenhaus gebracht, wo er aufgrund einer sofort durchgeführten Notoperation gerettet werden konnte. Aufgrund der Schwere der Verletzungen folgte ein längerer stationärer Krankenhausaufenthalt; es mussten 16 weitere operative Eingriffe vorgenommen werden. Intensive Rehabilitationsmaßnahmen sollen dazu beitragen, eine weitgehende Normalisierung der physischen Gesundheit wiederherzustellen. Die Lebensgefährtin des Unternehmers leidet bis heute unter den psychischen Folgen der Tat. </p>
- <p align="justify">Drei der vier Angeklagten haben gegen Ihre Verurteilung Revision eingelegt, mit der sie formelle und materiellrechtliche Fehler geltend machen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. </p>
- <p align="justify">Beschluss vom 13. April 2011 � 1 StR 77/11 </p>
- <p align="justify">Landgericht Stuttgart � Urteil vom 14. Oktober 2010 � 9 Ks 114 Js 106409/09 </p>
- <p align="justify">Karlsruhe, den 9. Mai 2011 </p>
- <p><font size="-1">
- Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
- 76125 Karlsruhe<br>
- Telefon (0721) 159-5013<br>
- Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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